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allen Mitarbeitern Leistungswillen und Loyalität, weil die Bürger darauf einen Anspruch hätten. Die leitenden Mitarbeiter der Verwaltung hätten eine besondere Verantwortung, sie sollten deshalb stets Vorbild sein. Bei sinnvoller Arbeitsteilung und Koordination sollte ein hoher Leistungsgrad erreichbar sein. Regelmäßige Selbst- und Erfolgskontrollen seien ein geeignetes Instrumentarium, diese leistungsfähigkeit zu steigern und eine wirtschaftliche Verwaltung sicherzustellen. Selbstverständlich sei die Verwaltung verpflichtet, nach Recht und Gesetz zu handeln. Vorhandener Ermessensspielraum sollte die Verwaltung zugunsten des Bürgers ausschöpfen. Die Verwaltung dürfe nicht dogmatisch oder pingelisch sein, sondern sie müsse für den Bürger machen, was möglich sei. Die Leistungsfähigkeit der Verwaltung werde nicht zuletzt von den finanziellen Rahmenbedingungen in der Kommunalpolitik beeinflußt. Es sei nicht zu verkennen, daß die kommenden Haushaltsjahre schwierige finanzpolitische Fragen aufwerfen. Nicht umsonst sei Konsolidierung der öffentlichen Haushalte in den letzten Jahren eine der am häufigsten erhobenen Forderungen im politischen Leben. Es sei jedoch zu fragen, wie dieses Ziel zu verwirklichen sei. Da höhere Steuereinnahmen und Zuweisungen in absehbarer Zeit nicht zu erwarten seien, werde man sich selbst helfen müssen. Die Ausgaben besonders im Verwaltungshaushalt müßten kritisch durchleuchtet werden, besonders den Personal- und laufenden Sachkosten gelte es besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Denn den Investitionen komme (selbstverständlich unter Berücksichtigung der Folgekosten) für das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht eine erhebliche Bedeutung zu. Sie seien auch für die kommunale Wirtschaftsförderung unverzichtbar.
Die Verbandsgemeindeumlage müsse möglichst niedrig gehalten werden, um den Handlungsspielraum der Ortsgemeinden offenzuhalten. Ein Weg zur Konsolidierung der kommunalen Haushalte sei eine verstärkte Beachtung des Subsidiaritätsprinzips. Sie habe gerade in kleineren kommunalen Einheiten besondere Bedeutung und größere Erfolgschancen. Was die 3ürger, Vereine und freien Träger aus eigener Initiative und mit eigenen Kräften leisten könnten, solle ihnen nicht entzogen werden; was sie mit eigenen Kräften leisten wollten, solle ihnen überlassen werden. Zu den Leistungen, die sie mit eigenverantwortlichem Engagement erbringen könnten, sollten sie ermuntert und ggf. fördernd gestützt werden. Die Stärke unserer Gesellschaftsordnung liege nicht zuletzt darin, daß sich bei uns so viele Bürger bei Vereinen und freien Trägern engagierten. Hier verbleibe Spielraum für flexible und spontane Initiativen. Die Zufriedenheit der Menschen in einem Gemeinwesen hänge nicht von möglichst perfekten öffentlichen Einrichtungen und Dienstleistungen ab. Entscheidend sei vielmehr, ob sich ein Bürger mit seiner Gemeinde identifizieren könne.
Das könne er, wenn er in der Gemeinde, im gesellschaftlichen und kirchlichen Leben, im Vereinsieben oder in kommunalen Initiativen mitwirken könne. Dafür gebe es in der Verbandsgemeinde Montabaur zahlreiche Beispiele. Diese ermunternden Beispiele zu fördern, betrachte er - so Dr. Possei-Dölken - als eine wichtige Aufgabe.
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