Akte 
Sitzung 05. Mai 1983
Entstehung
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S!,e verpflichtet steh, auf dem Kaufgrundbesitz entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Alter Galgen" und den allgemeinen Bauvorschriften einen ersten Bauabschnitt auf einer Fläche von ca. 20.000 mit Gebäuden für ein Zentrallager, eine Zentralverwaltung, 1 - 2 Betriebswohnungen sowie befestigte Verkehrs- und Parkflächen zu errichten.

Sie hat ihre Verpflichtung erfüllt, wenn sie die Bauwerke Innerhalb von 5 Jahren nach Umschreibung des Eigentums !m Grundbuch zumindest rohbaumaßig fertiggestellt hat. Die endgültige Fertigstellung des 1. Bauabschnittes hat spätestens innerhalb von 7 Jahren zu erfolgen.

Diese Bebauungsverpflichtung Ist von der Käuferin persönlich oder von ihren Rechtsnachfolgern Z'J erfüllen. Eine weitere Bauverpflichtung wird nicht vereinbart.

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Sollte die Käuferin bzw. ihre Rechtsnachfolger der Bebauungsver­pflichtung gemäß § 4 nicht nachkommen oder den Kaufgrundbesitz in unbebautem Zustand an Dritte weiterveräußern, so ist sie verpflichtet, den Kaufgrundbesitz zu dem ln § 2 genannten Gesamtkaufpreis an die Verkäuferin zürückzuübertragen, wenn diese die Rückübertragung verlangt.

Ein Verkauf an Dritte findet nicht statt, wenn die Käuferin den Grundbesitz an einen Ihrer Gesellschafter oder an eine Gesellschaft überträgt, an welcher einer oder mehrere Gesell­schafter der Albrecht GmbH & KG mehrheitlich beteiligt sind.

Im Falle der Rückübertragung hat die Käuferin alle hierdurch entstehenden Kosten und Gebühren elnschl. einer etwa anfallenden Grunderwerbsteuer zu tragen.

Die Beteiligten bevollmächtigen den Jeweiligen Bürgermeister der Stadt Montabaur, die Rückauflassung für sie zU erklären bzw. entgegenzunehmen und die Eintragung der Eigentumsver­änderung Im Grundbuch zd bewilligen und zu beantragen.

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Der Bevollmächtigte Ist von den Beschränkungen des § 183 BGB befre 11.

Zur Sicherung des vorstehenden Anspruches auf Rückübertragung bewilligen und beantragen die Beteiligten zu Lasten des in § 1 genannten Grundstückes und zugunsten der Verkäuferin die Eintragung einer Rückauflassungsvormerkung lm Grundbuch. Die Verkäuferin verpflichtet sich, die Rückauflassungsvor­merkung auf Ihre Kosten löschen zu lassen, wenn der durch diese Vormerkung gesicherte Anspruch gegenstandslos geworden ist. Dies Ist der Fall, wenn die Bebauungspflicht gemäß § 4 dieses Vertrages erfüllt Ist.

§ 6

Die Verkäuferin verpflichtet sich, die ln einem separaten Ansledlungsvertrag festgelegten Erschließungsmaßnahmen frist­gerecht durchzuführen.

Kommt die Verkäuferin Ihren Verpflichtungen gemäß Ansiedlungs­vertrag nicht nach, so Ist die Käuferin berechtigt, Innerhalb von 6 Monaten - nach mindestens zweimaliger Abmahnung - vom Kaufvertrag zurückzutreten.

Der Kaufpreis und evtl, gezahlte Erschlteßungskosten sowie .eine Entschädigung für aufstehende Gebäude, deren Wert durch

e1nen gemeinsamen Gutachter der Industrie- und Handelskammer

festzustellen Ist , sind Zug um Zug gegen lastenfreie Rückauf­lassung des Grundstückes fällig und zinslos zurückzuzahlen.

Die Verkäuferin verpflichtet sich, gegen Kostenfreistellung mit allen Eintragungen lm Rang hinter Grundpfandrechte zur Finanzierung des Grunderwerbs, der Erschließung und der

-Baumaßnahmen zurückzutreten, die von der Käuferin zu Lasten des Grundstückes bestellt werden.

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