Akte 
Sitzung 03. Februar 1983
Entstehung
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Anlage Nr.

10 zur Niederschrift

de?^24.01 .1983

EILENTSCHEIDUNG

Aufgrund des § 48 GemO wird folgende Eilentscheidung getroffen:

Zur Umschuldung eines Darlehens wird folgender Kredit aufgenommen:

Kreditbetrag Kreditgeber Auszahlung Zinsen

Ztnsfestschreibung T!1gung

Fälligkeit der Zins- und Tilgungsleistungen

V 3^" DM

Hessische Landesbank, Frankfurt 100 v.H.

6,28 v.H.

1 Jahr

1 % zuzüglich ersparter Zinsen halbjährlich nachher

Begründung:

Folgendes Dariehen der Stadt/Gem^Knde wurde

- zur Erzielung besserer Konditionen durch die Verbandsgemeinde­verwaltung zum 31.01.1983 gekündigt:

- denK-r-ed-i-t-g-e&e-rz-um - 3 - 1 ' ) - 01 * 1 9 8 3 gekündigt :

Ursprünglicher Darlehensbetrag Darlehensrestschuld 31.01.1983 Dariehensgeber Bisheriger Zinssatz

"_ DM

4V0. DM

?!

Nach dem beigefügten Kreditspiegel unterbreitete die Hessische Landesbank in Frankfurt das günstigste Angebot und erhielt daher den Zuschlag. Die Urrrschuldung ist/w-i-n d - im Haushaltsplan für 1 983 vot gesehen.

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Da die nächste Sitzung des Stadt-/Opt/sgeme^nderates erst zu einem späteren Zeitpunkt stättfindet und die Entscheidung nicht bis zu dieser Sitzung hinausgeschoben werden kann, ist diese Eilentscheidung erforderlich.

Der Eilentscheidung stimmen zu:

Ortsbürgermeister

II.' Beigeordneter

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