Akte 
Sitzung 03. Februar 1983
Entstehung
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Die Stimmzettel (für jeden Mahlgang getrennt) sind dieser Niederschrift belgefUgt. Nach Ablauf der Anfechtungsfrist von zwei Mochen (§ 43 GemO) sind diese zu vernichten, sofern nicht gegen die Gültigkeit der Mahl Innerhalb von zwei Mochen Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde eingelegt wird.

für die Richtigkeit der Niederschrift:

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Der Mahlvorstand

Vorsltzender:

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Beisitzer:

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Schriftführer

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Ist während der Wahlhandlung Im Sitzungslokal anwesend. Auf Befragen erklärt er,

daß er die Mahl !*1 annlmmtf,

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Beglaubigt:

Unterschrift des Gewählten

Vorsitzender des Mahlausschusses

+ zutreffendes ankreuzen

Stadt Montabaur

Anlage Mr. 5 zur Miederschrift

Montabaur

3.2.1983

Niederschrift

über die Vereidigung des

Herrn Dr. Paul Hütte geboren am 23. Dezember 1937 in Siegen als 1. Beigeordneter der Stadt Montabaur.

Der oben Genannte hat vor dem Stadtrat folgende Eidesformel unter Erhebung der rechten Hand verlesen:

ich schwöre Treue dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Landes Rheinland-Pfalz, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.*

Vorgelesen, genehmigt, unterschrieben.

Die Richtigkeit der vorstehenden Niederschrift wird hiermit bescheinigt.

/ (Stuhr)

H. Beigeordneter

* Der Eid kann auf Wunsch des zu Vereidigenden auch ohne die religiöse Beteuerung geleistet werden. In diesem Fall sind die letzten fünf Worte der Eidesformel zu streichen.

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