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4. Erster Mahlgang
4.1 Vor Eröffnung der Wahlhandlung hat sich der Wahlvorstand davon überzeugt, daß die Wahlurne leer ist und sie sodann verschlossen.
4.2 Der Schriftführer ruft die wahlberechtigten Ratsmitglieder in der Reihenfolge, die aus der Anwesenheitsliste (vergl. S. 1) ersichtlich ist, auf und händigt jedem einen Stimmzettel aus. Die Ratsmitglieder gehen daraufhin einzeln in die aufgestellte Wahlkabine zur Stimmabgabe und werfen den Stimmzettel ungeöffnet ln die Wahlurne.
Der Schriftführer vermerkt die Stimmabgabe eines jeden Ratsmitgliedes durch ein Kreuz hinter seinem Namen in der Anwesenheitsliste.
Sodann wird die Frage gestellt, ob noch ein Ratsmitglied seine Stimme abzugeben habe. Als sich daraufhin niemand meldet, erklärt der Vorsitzende die Wahl Verhandlung für geschlossen.
4.3 Die Stimmzettel werden aus der Wahlurne genommen und gezählt. Es sind -f?" Stimmzettel in der Urne, also genau so viele, wie Wahlberechtigte anwesend ^ sind.
.^ Die Stimmzettel werden entfaltet. Der Wahlvorsteher verliest die auch von den
(y Beisitzern kontrollierten Stimmzettel, die der Schriftführer wie folgt re
gistriert:
n
Alternative 1 - mehrere Wahl Vorschläge
1.
(Wahl Vorschlag 1)
(Name)
2.
(Wahlvorschlag 2)
(Stimmen)
(Name)
3.
(Wahlvorschlag 3)
(Stimmen)
(Name)
4.
(Wahlvorschlag 4)
(Stimmen)
(Name)
(Stimmen)
Alternative 2 - ein Wahl Vorschlag
if * --y <-
Zahl der Ja-Stimmen: //// 1
Zahl der Nein-Stimmen:
4.4 Der Wahlvorstand prüft die Gültigkeit der Stimmen.
Es wird festgestellt, daß
a
n
alle Stimmen gültig sind, *)
_Stimmen aus folgenden Gründen ungültig sind.*)
*) Zutreffendes ist anzukreuzen.
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Die Zahl der abgegebenen Stimmen beträgt:
Davon sind ungültig,
so daß die Zahl der abgegebenen gültigen Stimmen beträgt.
/
o
4.5 Der Wahlvorstand stellt fest, daß fX] Herr/Fraü
(Wahlvorschlag Nr.
)
mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen (das sind von abgegebenen gültigen Stimmen ) erhalten hat und somit im 1. Wahlgang zum ' . gewählt worden ist. *)
] ! keine der zur Wahl vorgeschlagenen Personen die erforderliche Mehrheit erhalten hat. *)
o
*) Zutreffendes ist anzukreuzen.

