Akte 
Sitzung 03. Februar 1983
Entstehung
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Niederschrift

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Entwurf eines Kaufvertrages

zwisehen

der Stadt Montabaur, vertreten durch

und

der Firma Aldi GmbH & Co. KG, vertreten durch

Verkäuferin -

Käuferin -

§ 1

Die Verkäuferin verkauft und überträgt der dieses annahmenden Käuferin folgenden Grundbesitz:

Grundbuch von Montabaur Band Blatt

Flur Nr. Freifläche am Alten Galgen m^

(ca. 130.000)

Der Grundbesitz wird verkauft ohne Gewähr für eine bestimmte Güte, Größe und Beschaffenheit, wie bekannt. Die Verkäuferin sichert die Bebaubarkeit innefhalt von zwei Jahren nach Abschluß dieses Ver­trages zu.

§ 2

Der Kaufpreis beträgt 11,-- DM/m^, mithin insgesamt DM

zuzüglich der von der Stadt Montabaur vorgelegten Kosten für ... .

(z. B. Kanalanschlußbeitrag u.ä.)

Die noch anfallenden Beiträge, Baukostenzuschüsse, Hausanschluß­

kosten u.ä. trägt die Käuferin. Sie verpflichtet sich, eine Vor-

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auszahlung auf die Erschließungsbeiträge in Höhe von 70 % de s

Aufwandes für die Baustraße einschließlich Oberflächenent -

wässerunq zwischen der Grenze des jetzigen Umlegungsgebietes

Alter Galgen und der Gemarkungsgrenze zu leisten und zwar un -

mi11eibar nach Fertigstellung dieser Teilanlagen.

Der Kaufpreis ist fällig und zahlbar innerhalb eines Monats nach Abschluß des notariellen Kaufvertrages.

Bei Zahlungsverzug sind Zinsen in Höhe von 3 v.H. jährlich über dem Jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens 7 v.H. Jährlich zu berechnen. Die Zinsen sind mit der Haupt­forderung zahlbar.

Wegen aller in dieser Urkunde übernommenen Zahlungsverpflichtungen unterwirft sich die Käuferin der sofortigen Zwangsvollstreckung aus dieser Urkunde und bewilligt die Erteilung einer vollstreck­baren Ausfertigung ohne Fälligkeitsnachweis.

§ 3

t Der Käuferin sind die baurechtlichen Auflagen, die bei der

tj Bebauung des Kaufgrundbesitzes zu beachten sind, bekannt,

j} Sie verp flichtet sich, den Kaufgrundbesitz innerhalb von fünf

i Jahren nach Umschreibung des Eigentums im Grundbuch entsprechend

) den Festsetzungen des Bebauungsplanes Alter Galgeh und den allge­

meinen Bauvorschriften zu bebauen.. Diese Bebauungsverpflichtur.g tj ist von der Käuferin persönl ich oder von Ihren Rechtsnachfolgern

n zu erfül1en.

Sollte die Käuferin dieser Auflage nicht nachkommen oder den Grund besitz in unbebautem Zustand an Dritte weiterveräußern, so ist Sie verpflichtet, den Kaufgrundbesitz zu dem im § 2 genannten Gesamt­kaufpreis an die Verkäuferin zurückzuübertragen, wenn diese die Rückübertragung verlangt.

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