Rr y zUr
Niederschrift
2 -
Entwurf eines Kaufvertrages
zwisehen
der Stadt Montabaur, vertreten durch
und
der Firma Aldi GmbH & Co. KG, vertreten durch
Verkäuferin -
Käuferin -
§ 1
Die Verkäuferin verkauft und überträgt der dieses annahmenden Käuferin folgenden Grundbesitz:
Grundbuch von Montabaur Band Blatt
Flur Nr. Freifläche am Alten Galgen m^
(ca. 130.000)
Der Grundbesitz wird verkauft ohne Gewähr für eine bestimmte Güte, Größe und Beschaffenheit, wie bekannt. Die Verkäuferin sichert die Bebaubarkeit innefhalt von zwei Jahren nach Abschluß dieses Vertrages zu.
§ 2
Der Kaufpreis beträgt 11,-- DM/m^, mithin insgesamt DM
zuzüglich der von der Stadt Montabaur vorgelegten Kosten für ... .
(z. B. Kanalanschlußbeitrag u.ä.)
Die noch anfallenden Beiträge, Baukostenzuschüsse, Hausanschluß
kosten u.ä. trägt die Käuferin. Sie verpflichtet sich, eine Vor-
2
auszahlung auf die Erschließungsbeiträge in Höhe von 70 % de s
Aufwandes für die Baustraße einschließlich Oberflächenent -
wässerunq zwischen der Grenze des jetzigen Umlegungsgebietes
Alter Galgen und der Gemarkungsgrenze zu leisten und zwar un -
mi11eibar nach Fertigstellung dieser Teilanlagen.
Der Kaufpreis ist fällig und zahlbar innerhalb eines Monats nach Abschluß des notariellen Kaufvertrages.
Bei Zahlungsverzug sind Zinsen in Höhe von 3 v.H. jährlich über dem Jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens 7 v.H. Jährlich zu berechnen. Die Zinsen sind mit der Hauptforderung zahlbar.
Wegen aller in dieser Urkunde übernommenen Zahlungsverpflichtungen unterwirft sich die Käuferin der sofortigen Zwangsvollstreckung aus dieser Urkunde und bewilligt die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung ohne Fälligkeitsnachweis.
§ 3
t Der Käuferin sind die baurechtlichen Auflagen, die bei der
tj Bebauung des Kaufgrundbesitzes zu beachten sind, bekannt,
j} Sie verp flichtet sich, den Kaufgrundbesitz innerhalb von fünf
i Jahren nach Umschreibung des Eigentums im Grundbuch entsprechend
) den Festsetzungen des Bebauungsplanes Alter Galgeh und den allge
meinen Bauvorschriften zu bebauen.. Diese Bebauungsverpflichtur.g tj ist von der Käuferin persönl ich oder von Ihren Rechtsnachfolgern
n zu erfül1en.
Sollte die Käuferin dieser Auflage nicht nachkommen oder den Grund besitz in unbebautem Zustand an Dritte weiterveräußern, so ist Sie verpflichtet, den Kaufgrundbesitz zu dem im § 2 genannten Gesamtkaufpreis an die Verkäuferin zurückzuübertragen, wenn diese die Rückübertragung verlangt.
- 3
4

