Stadt Montabaur
Anlage Nr. 1
zur Niederschrift
Montabaur, den 30. 12. 1982
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Aufgrund des § 48 der Gemeindeordnung treffe Ich folgende Eil- entscheidung:
Mit Frau Soft Rothbrust Ist ein Kaufvertrag abzuschließen, der den Ankauf Ihres bebauten Grundstückes Flut* 17 Nr. 1 1 0/2 97 9 und 111/2979 zum Preise von 250.000,-- DM zuzüglich einer Maklergebühr von 3,4 % beinhaltet. Mit dem Kaufpreis sind alle eventuellen Nebenforderungen (z. B. Umzugskosten u. ä.) abgegolten.
Der Kaufpreis Ist aus Sanierungsmitteln zu finanzieren fäl1 lg und zahlbar zum 31 .03.1 983 .
Er Ist
Frau Rothbrust muß sich auch !m Namen Ihrer Tochter, die zusammen mit ihr in dem Kaufobjekt wohnt, zur Räumung des Hauses bis spätestens 30.06.1983 vertraglich verpflichten.
Begründung:
Der Immobilienmakler Keul, der die Interessen von Frau Rothbrust vertritt, hat mitgeteilt, daß noch !m alten Jahr die Abwicklung des Verkaufs des Hauses Rothbrust. und des Ankaufs eines Ersatzobjektes notwendig Ist und zwar Insbesondere aus familiären Gründen, die ln der Person des Verkäufers des Ersatzobjektes zu suchen sind.
Der Schätzwert des Hauses Rothbrust 11 egt bei 21 3.000 ,-- DM.
Dieser Betrag Ist zusammen mit geschätzten weiteren Nebenleistungen Im Rahmen des Sozial planes ln Höhe von maximal 1 0.00 0 ,-- DM und der Maklergebühr aus Sanierungsmitteln förderungsfähig. Neben ihrem Anteil von 1/3 an diesen Kosten hat die Stadt Montabaur demnach ca. 27.000,-- DM alleine zu tragen.
Die Zuzahlung der Stadt liegt verglichen mit anderen Ankaufsobjekten !m Sanierungsgebiet Im üblichen Rahmen.
Mit der Entscheidung kann ein unter Umständen zeitraubendes Enteignungsverfahren abgewendet werden. Als Nebeneffekt ergibt sich die Einsparung der Grunderwerbsteuer in Höhe von 2 v.H., die anfallen würde, wenn der Vertrag erst !m neuen Jahr abgeschlossen würde.
Die Herren Fraktionsvorsitzenden und der Vertreter der FDP sind - mit nuancierten Auffassungen - bereit, die Entscheidung mitzu- tracien.
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