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Anschließend wird der bisherige I. Beigeordnete der Stadt, Herr Vogel, verabschiedet. I. Beigeordneter Dr. Hütte dankt ihm für die zum Wohle der Stadt geleistete Arbeit und überreicht ihm ein in Holz geschnitztes Wappen der Stadt Montabaur.
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III
Punkt 11/2: Beratung und Beschlußfassung über die Änderung der Hauptsatzung der
Stadt Montabaur
- Vorlage Nr. 369, Anlage Nr. 6 -
1. Ratsmitglied Widner (SPD) stellt die Frage, ob es nicht notwendig sei, die
Reihenfolge der Tagesordnungspunkte 11/2 und 11/3 zu tauschen.
Der I. Beigeordnete der Verbandsgemeinde, Reusch, erwidert, die Hauptsatzung als Rechtsnorm sei bis zu ihrer Änderung verbindlich. Darin sei geregelt, daß die Stelle des Bürgermeisters der Stadt hauptamtlich in Personalunion mit dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde besetzt werde. Wenn der Stadtrat - wie von SPD- und FWG-Fraktion beantragt - die Personalunion aufkündigen wolle, so müsse dafür zunächst die Rechtslage geändert werden. Von daher sei es folgerichtig, zunächst über die Änderung der Hauptsatzung und dann über den Antrag auf Kündigung der Personalunion abzustimmen.
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Ein Antrag auf Änderung der Tagesordnung wird nicht gestellt.
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2. Wegen des untrennbaren Zusammenhanges zwischen den Tagesordnungspunkten 11/2 und
11/3 in politischer Hinsicht beziehen sich die Erklärungen der Ratsmitglieder unter Tagesordnungspunkt 11/2 auch auf den nachfolgenden Tagesordnungspunkt.
3. Für die FWG-Fraktion begründet Ratsmitglied Schweizer den Antrag, die Personalunion aufzukündigen. Er betont, die Kündigung der Personalunion sei notwendig, um die Rechte der Stadt bei der Bestellung des neuen Bürgermeisters zu wahren. Nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung werde bei Fortbestand der Personalunion der gemeinsame Bürgermeister von Stadt und Verbandsgemeinde in gemeinsamer Sitzung und Abstimmung gewählt. Dies würde bedeuten, daß die Mitglieder des Verbandsgemeinderates die Möglichkeit hätten, einen Bürgermeister für die Stadt zu wählen, der nicht dem Willen des Stadtrates entspreche. Ratsmitglied Schweizer führt weiter aus, ebenso hätten die CDU-Fraktionen im Verbandsgemeinde- und Stadtrat die Möglichkeit, die übrigen Fraktionen zu überstimmen. Ratsmitglied Schweizer betont, die Entscheidung, die Personalunion aufzukündigen, sei nicht gegen den zukünftigen Bürgermeister gerichtet. Es gehe der FWG-Fraktion lediglich darum, sicherzustellen, daß der Stadtrat selbst den Bürgermeister für die Stadt wählen könne. Betont wird von Ratsmitglied Schweizer, daß die Kündigung der Personalunion nicht durch finanzielle Aspekte bestimmt sei. Nach dem Vertrag zwischen Stadt und Verbandsgemeinde erstattet die Stadt der Verbandsgemeinde den Betrag, der für einen ehrenamtlichen Bürgermeister aufzuwenden wäre.
Für die SPD-Fraktion stellt Ratsmitglied Widner klar, daß sie - entsprechend ihrem Antrag - für eine Kündigung der Personalunion ist. Die SPD-Fraktion sehe in der Kündigung den besten Weg, Einflußmöglichkeiten bezüglich der Auswahl des Bürgermeisters zu sichern. Anders als die FWG-Fraktion erkenne seine Fraktion - so Ratsmitglied Widner - jedoch den guten Willen des Verbandsgemeinderates an und begrüße ausdrücklich die Entscheidung,die Fraktionsvorsitzenden der
Stadt im Wahlvorbereitungsausschuß auch zu beteiligen, wenn die Personalunion von der Stadt gekündigt werde. Die SPD-Fraktion sei auch bereit, einen CDU-
Kandidaten zum Bürgermeister von Montabaur zu wählen. Schließlich halte sie eine erneute Vereinbarung einer Personalunion, also die hauptamtliche Bestellung eines Bürgermeisters der Stadt, der gleichzeitig Bürgermeister der Verbandsgemeinde ist, für sinnvoll. Durch die Kündigung der Personalunion wolle man aber erreichen - so Ratsmitglied Widner -, daß die Stadt Einfluß auf die Auswahl des Bürgermeisters ^ nehmen kann. Es solle gewährleistet werden, daß auch die Stadt zwischen mehreren CDU-Kandidaten wählen könne.
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