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c) Ankauf von Grundstücken im Baugebiet "Alter Galgen" - Vorlage Nr. 365 - - Anlage Nr. 2 -
Der Stadtrat beschließt mit 20 Ja-Stimmen:
a) Der Stadtrat beschließt, die in der Anlage aufgeführten Grundstücke im Baugebiet "Alter Galgen" von den jeweiligen Grundstückseigentümern zu erwerben. Der Kaufpreis beträgt jeweils 10,-- DM/m^. Die aus den notariellen Verträgen entstehenden Nebenkosten gehen zu Lasten der Stadt Montabaur.
b) Der Stadtrat beschließt gleichzeitig, das Grundstück Flur 34 Nr. 5221/2 = 2.220 m^ von Herrn Alois Hehl, Gierenweg 6, 5431 Staudt zu erwerben. Der Wert des Grundstückes wird mit 10,-- DM/m^ angegeben. Als Ausgleich wird Herrn Hehl das Grundstück Flur 33 Nr. 5179 = 2.616 m^ übertragen. Der Wert dieses Grundstückes beträgt 5,-- DM/m^. Die an Herrn Hehl zu leistende Herauszahlung von 9.120,-- DM ist fällig und zahlbar nach der Eigentumsumschreibung im Grundbuch.
Die Ratsmitglieder König (CDU) und Eschenauer (FWG) haben wegen Vorliegen von Sonderinteresse gern. § 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt und den Sitzungstisch verlassen.
d) Verkauf eines städt. Grundstückes im Baugebiet "Himmelfeld I", 2. Abschnitt - Vorlage Nr. 366 -
Der Stadtrat beschließt mit 22 Ja-Stimmen:
Der Stadtrat beschließt, das Baugrundstück in Montabaur, Flur 39, Parzelle 27, an die Eheleute Peter und Ursula Müller, Walpodenstraße 20, 6500 Mainz zu verkaufen. Der Kaufpreis beträgt 38,-- DM/nf, mithin für 1.133 m^ = 43.054,-- DM. Außerdem müssen der Stadt Montabaur folgende Kosten erstattet werden:
Kanalanschlußbeitrag
Kanalhausanschlußkosten
vorläufiger Baukostenzuschuß (Wasser)
Wasserhausanschlußkosten
Erschließungskosten
a) Oberflächenentwässerung
b) Fahrbahn
3.398,-- DM 340,56 DM 603,32 DM 325,77 DM
950,07 DM 10.429,98 DM
16.047,70 DM.
Der Gesamtbetrag von 59.101,70 DM ist innerhalb eines Monats nach Vertragsabschluß zahlbar. Die aus dem notariellen Vertrag entstehenden Nebenkosten gehen zu Lasten der Eheleute Müller.
Im übrigen wird das Grundstück zu den für städt. Baugrundstücke üblichen Bedingungen (Bebauungsverpflichtung, Rückübertragungsrecht usw.) verkauft.
e) Ersteigerung eines bebauten Grundstückes als Ersatzobjekt für die Altstadt- sanierung (Roßbach/König) - Vorlage Nr. 380 -
Der Stadtrat faßt mit 16 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 2 Stimmenthaltungen folgenden Beschluß:
1. Der Stadtrat nimmt von folgendem Sachverhalt Kenntnis:
Folgende im Eigentum der Eheleute Günther und Marie-Luise Roßbach, Alleestr. 19, Montabaur, stehenden Grundstücke stehen am 09.02.1983 zur Zwangsversteigerung an:
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