Akte 
Sitzung 03. Februar 1983
Entstehung
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c) Ankauf von Grundstücken im Baugebiet "Alter Galgen" - Vorlage Nr. 365 - - Anlage Nr. 2 -

Der Stadtrat beschließt mit 20 Ja-Stimmen:

a) Der Stadtrat beschließt, die in der Anlage aufgeführten Grundstücke im Baugebiet "Alter Galgen" von den jeweiligen Grundstückseigentümern zu erwerben. Der Kaufpreis beträgt jeweils 10,-- DM/m^. Die aus den notariellen Verträgen entstehenden Nebenkosten gehen zu Lasten der Stadt Montabaur.

b) Der Stadtrat beschließt gleichzeitig, das Grundstück Flur 34 Nr. 5221/2 = 2.220 m^ von Herrn Alois Hehl, Gierenweg 6, 5431 Staudt zu erwerben. Der Wert des Grundstückes wird mit 10,-- DM/m^ angegeben. Als Ausgleich wird Herrn Hehl das Grundstück Flur 33 Nr. 5179 = 2.616 m^ übertragen. Der Wert dieses Grundstückes beträgt 5,-- DM/m^. Die an Herrn Hehl zu leistende Herauszahlung von 9.120,-- DM ist fällig und zahlbar nach der Eigentums­umschreibung im Grundbuch.

Die Ratsmitglieder König (CDU) und Eschenauer (FWG) haben wegen Vorliegen von Sonderinteresse gern. § 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitge­wirkt und den Sitzungstisch verlassen.

d) Verkauf eines städt. Grundstückes im Baugebiet "Himmelfeld I", 2. Abschnitt - Vorlage Nr. 366 -

Der Stadtrat beschließt mit 22 Ja-Stimmen:

Der Stadtrat beschließt, das Baugrundstück in Montabaur, Flur 39, Parzelle 27, an die Eheleute Peter und Ursula Müller, Walpodenstraße 20, 6500 Mainz zu verkaufen. Der Kaufpreis beträgt 38,-- DM/nf, mithin für 1.133 m^ = 43.054,-- DM. Außerdem müssen der Stadt Montabaur folgende Kosten erstattet werden:

Kanalanschlußbeitrag

Kanalhausanschlußkosten

vorläufiger Baukostenzuschuß (Wasser)

Wasserhausanschlußkosten

Erschließungskosten

a) Oberflächenentwässerung

b) Fahrbahn

3.398,-- DM 340,56 DM 603,32 DM 325,77 DM

950,07 DM 10.429,98 DM

16.047,70 DM.

Der Gesamtbetrag von 59.101,70 DM ist innerhalb eines Monats nach Vertragsab­schluß zahlbar. Die aus dem notariellen Vertrag entstehenden Nebenkosten gehen zu Lasten der Eheleute Müller.

Im übrigen wird das Grundstück zu den für städt. Baugrundstücke üblichen Be­dingungen (Bebauungsverpflichtung, Rückübertragungsrecht usw.) verkauft.

e) Ersteigerung eines bebauten Grundstückes als Ersatzobjekt für die Altstadt- sanierung (Roßbach/König) - Vorlage Nr. 380 -

Der Stadtrat faßt mit 16 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 2 Stimmenthaltungen folgenden Beschluß:

1. Der Stadtrat nimmt von folgendem Sachverhalt Kenntnis:

Folgende im Eigentum der Eheleute Günther und Marie-Luise Roßbach, Alleestr. 19, Montabaur, stehenden Grundstücke stehen am 09.02.1983 zur Zwangsversteigerung an:

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