Akte 
Sitzung 03. Februar 1983
Entstehung
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I. Nichtöffentliche Sitzung

Änderungen der Tagesordnung: keine

Punkt 1/1: Bekanntgabe einer Eilentscheidung Anlage Nr. 1

Der Stadtrat nimmt die als Anlage Nr. 1 beigefügte Eilentscheidung vom 30.12.1982 (Grundstücksangelegenheit Rothbrust) ohne Einwendungen zur Kenntnis.

Punkt 1/2: Beratung und Beschlußfassung über Grundstücksangelegenheiten a) Rückkauf eines Baugrundstückes am Himmelfeld - Vorlage Nr. 363 -

Der Stadtrat beschließt mit 21 Ja-Stimmen:

Der Stadtrat beschließt die Rückübertragung des Baugrundstückes Flur 39 Nr. 170 von Herrn Josef Sorger, Jahnstraße 83, 5403 Mülheim-Kärlich.

Das 1.564 nf große Grundstück wird zum Einstandspreis von 41,-- DM/nf = 64.124,-- DM zurückerworben. Außerdem werden Herrn Sorger die bisher gezahlten Beiträge und Hausanschlußkosten von 7.598,32 DM erstattet. Die aus der Rückübertragung entstehenden Nebenkosten gehen zu Lasten von Herrn Sorger.

Gleichzeitig wird die Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe von 18.634,73 DM bei HHSt. 88252.932 beschlossen. Die Deckung erfolgt aus den durch den Weiter­verkauf zu erwartenden Mehreinnahmen bei HHSt. 88252.340.

b) Verkauf eines hospitaleigenen Grundstückes am Himmelfeld - Vorlage Nr. 364 -

Der Stadtrat beschließt mit 22 Ja-Stimmen:

Der Stadtrat beschließt, das im Eigentum des Hospitalfonds Montabaur stehende Baugrundstück Flur 39 Nr. 232 an Herrn Harald Fölsch, 5401 St. Sebastian, Eichendorffstraße 13 zu verkaufen.

Der Kaufpreis für das 749 m^ große Baugrundstück beträgt 60,-- DM/m^ = 44.940,-- DM. Außerdem müssen folgende Kosten erstattet werden:

1. einmaliger Kanalanschlußbeitrag 2.246,-- DM

2. Kanalhausanschlußkosten 1.085,61 DM

3. Baukostenzuschuß Wasser 398,84 DM

4. Herstellung des Wasserhausanschlusses 470,79 DM

5. Erschließungskosten a) Oberflächenentwässerung 628,07 DM

b) Straßenbau 6.895,02 DM.

Der Gesamtbetrag von 56.664,33 DM ist fällig und zahlbar innerhalb eines Monats nach Vertragsabschluß. Die aus dem notariellen Vertrag ent­stehenden Nebenkosten gehen zu Lasten des Erwerbers.

Herr Fölsch übernimmt die Verpflichtung, das Grundstück innerhalb von 3 Jahren mit einem Wohnhaus zu bebauen. Ansonsten kann die Rückübertragung zum heutigen Kaufpreis vorgenommen werden.

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