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Blatt 10
Abschließend können wir bestätigen, daß der Jahresabschluß der Gesellschaft als Sanierungsträger der Stadt Montabaur zum 31. Dezember 1974 keinen Anlaß zu Beanstandungen gegeben hat. Auftragsgemäß haben wir bei der Prüfung auch beachtet, ob die Bestimmungen des Städtebauförderungsgesetzes und des Treuhändervertrages beachtet wurden. Uber die in un-
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serem Bericht gebrachten Feststellungen hinaus hat unsere Prüfung keine Besonderheiten ergeben. ^
Als Anlage ist diesem Bericht die Erklärung der Stadt ^ Montabaur vom 3. Oktober 1975 über die bisherige Erfüllung der Aufgaben als Sanierungsträger beigefügt.
Unsere Prüfung wurde in Übereinstimmung mit den Grundsätzen ordnungsmäßiger Durchführung von Abschlußprüfungen im Sinne des Fachgutachtens 1/1967 des Instituts der Wirtschaftsprüfer durchgeführt und umfaßte somit diejenigen Prüfungshandlungen, die wir unter den gegebenen Umständen für*erforderlich hielten.
*!
Düsseldorf, den 25. November 1975
TREUARBEIT
Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
(Dr. Jordan) Wirtschaftsprüfer
ppa,
(ppa. Demmig)/ Wirtschaftsprüfer

