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TREUARBEET
^924 - 3083998
Blatt 9
D. SCHLUSSBEMERKUNG
Die im Antrag auf Bestätigung als Sanierungsträger enthaltenen Angaben bestehen grundsätzlich fort.
Zwischenzeitlich eingetretene organisatorische Änderungen und die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft stellen wir jeweils im Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses dar.
In Ergänzung der Vertragsbestimmungen des § 9 Abs. 4 (Text 5) wäre von der Stadt Montabaur noch festzulegen, von welcher Stelle künftig die einzureichenden Kopien der Treuhandkonten zu bestätigen sind.
Über den Jahresabschluß der DGL zum 31. Dezember 1974, für den wir unseren uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilen, erstatten wir unseren Prüfungsbericht 308399, in dem wir eingehend zur Vermögens- und Ertragslage Stellung nehmen.
Die Liquiditätslage der Gesellschaft wurde von den irn Rahmen der Sanierungsmaßnahme entstandenen Zahlungsverpflichtungen nicht beeinflußt, da alle Zahlungsverpflichtungen bisher von der Stadt Montabaur selbst erfüllt wurden, bis auf* die geringfügigen Gebührenvorlagen des Treuhänders.
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