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Um der Stadt ?4crtabaur nach Ablauf eines .pden.Pihr-s '' eine Zwischenübersicr't über die Einnahmen und Ausgaben im Treuhandvermögen zu ermöglichen/ sind ihr bis . Her.:
des jeweils folgenden Jahres bestätigte Kopieret!r geführten Treuhandkonten zu übergeben und Pechnunn üben das Treunandvermögen' unu die Trcuhandverbindlichkeisen zu lege;..
Für die vertragsgemäßen Leistungen erhält der Sanierungsträger gemäß § 14 des Treuhändervertrages eine Vergütung von DM 66.880,— zuzüglich Mehrwertsteuer. Mach Einwilligung der Gemeinde darf der Sanierungsträger den ihm jährlich*zustehenden Teilbetrag dem. Treuhandkonto entnehmen. -Pt.
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Der Vertrag kann von beiden Seiten mit vierwöchiger Frist zum Cuartalsende gekündigt, werden,.falls die Sanierung undurchführbar wird Im übrigen kann der Vertrag nur aus wichtigem Grunde im Sinne des BGB gekündigt werden. Als wichtiger Grund gilt insbesondere die Einstellung der Sa- nierungsmaßnahmen durch die Gemeinde.

