Akte 
Sitzung 15. Dezember 1977
Entstehung
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Blatt 6

Abschließend können wir bestätigen, daß der Jahresab­schluß der Gesellschaft als Sanierungsträger der Stadt Honta- baur zum 31. Dezember 1973 keinen Anlaß zu Beanstandungen ge­

geben hat. Auftragsgemäß haben wir bei der Prüfung auch be­

achtet, ob die Bestimmungen des Städtebauförderungsgesetzes und des Treuhändervertrages beachtet wurden. Über die in. un-

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ellungen

gebrachten Fes

Prüfung keine Besonderheiten ergeben.

Als Anlage ist diesem Bericht die Erklärung der Stadt Montabaur vom 2. Oktober 1974 über die bisherige Erfüllung der Aufgaben als Sanierungsträger beigefügt.

Unsere Prüfung wurde in Übereinstimmung mit den Grund­sätzen ordnungsmäßiger Durchführung von Abschlußprüfungen im Sinne des Fachgutachtens 1/1967 des Instituts der Wirtschafts­prüfer durchgeführt und umfaßte somit diejenigen Prüfungshand­lungen, die wir unter den gegebenen Umständen für erforderlich hielten. ,

Düsseldorf, den 1. August 1974 ' r

Aktieng'esellschaft

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Steuerberatungsgesellschaft

TREU ARBEIT

(Dr. e./.-

Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

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