TRBUARBBrr
3073595
3 *)'l
Blatt 6
Abschließend können wir bestätigen, daß der Jahresabschluß der Gesellschaft als Sanierungsträger der Stadt Honta- baur zum 31. Dezember 1973 keinen Anlaß zu Beanstandungen ge
geben hat. Auftragsgemäß haben wir bei der Prüfung auch be
achtet, ob die Bestimmungen des Städtebauförderungsgesetzes und des Treuhändervertrages beachtet wurden. Über die in. un-
v *
ellungen
gebrachten Fes
Prüfung keine Besonderheiten ergeben.
Als Anlage ist diesem Bericht die Erklärung der Stadt Montabaur vom 2. Oktober 1974 über die bisherige Erfüllung der Aufgaben als Sanierungsträger beigefügt.
Unsere Prüfung wurde in Übereinstimmung mit den Grundsätzen ordnungsmäßiger Durchführung von Abschlußprüfungen im Sinne des Fachgutachtens 1/1967 des Instituts der Wirtschaftsprüfer durchgeführt und umfaßte somit diejenigen Prüfungshandlungen, die wir unter den gegebenen Umständen für erforderlich hielten. ,
Düsseldorf, den 1. August 1974 ' r
Aktieng'esellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
TREU ARBEIT
(Dr. e./.-
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
.i

