Heinrich Fries
Anlage Nr. 2 zur Niederschrift
5^30 Montabaur, den 5.12.1977
Herrn
Bürgermeister Mangels
5430 Montabaur
mit*der Bitte übersendet, dieses Schreiben dem Stadtrat zu unterbreiten.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister!
In den ersten Tagen des Monats Dezember 1977 wurde in der Blisabethenstraße, sprich Judcngassc, eines der ältesten Häuser von Montabaur durch die Fa. Görg, Eigendorf, im Auftrag des neuen Käufers abgebrochen. Dieses Haus war nicht etwa baufällig, sondern in seinen Außenwänden durch Bruchsteine bis unter das Dach festgefügt, so daß es noch einige hundert Jahre überdauert hätte, wären die Innenwände erneuert worden.
Damit wäre wenigstens der älteste kurfürstliche Burgseß der Stadt erhalten geblieben. Jahrhundcrtlang war dieses Haus ein Jurglehen der Erzbischöfe und Kurfürsten von Trier und diente een Lehrenslcutcn als Wohnung und Unterkunft bei der Verteidigung von Stadt und Burg in unruhigen Zeiten.
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Hier ein paar kurze urkundliche Daten aus dieser alten Zeit:
1. ) l4lß Juni ß verleiht Erzbischof Werner von Königstein
Salentin dem Alten, Herrn zu Isenburg, zur Besserung seines Lehens das Haus zu Montabauy an der Kellnerei daselbst, das "neuwe huys" gcriannt (St.A.K. 1 C 9 Nr. 642). Damals dürfte dies "neuwe huys" vor nicht langer Zeit erbaut worden sein.
2. ) Salentin der Alte wird mit dem neuerbauten Haus noch einmal
in einer Urkunde vom 30. November 1420 von Erzbischof Otto von Ziegenhain erwähnt.
3. ) 1478 November 9. erhält Johann Bayer, Marstaller des Kur
fürsten, als Burglehen zu Montabaur das Neue Haus in der Judengasse neben der erzstiftischcn Kcllncrci in Richtung "Surportcn" wie es der verstorbene Junker Salentin von Isenburg zu Lebzeiten besessen hat (St.A.K. IC 17 Nr. 930).
4. ) 1491 Juli lß bekennt Johann Bayer, daß er von Erzbischof
Johann als Burglehen ein Haus in Montabaur " in der Judden- gassen an der kclnerie gelegen zu der Suyrc portten wertt (wird) genant das Kuwc huyss", wie es der verstorbene Salentin von Isenburg, der Alte besessen und ß Gulden jährlich aus der Kellerei erhalten hat.
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