Akte 
Sitzung 24. November 1977
Entstehung
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Haupt- und Finanzausschuß unter Berücksichtigung der Grundsätze von Treu und Glauben gebunden und sprach einen Erlaß aus. Die Verwaltung weist nun ihrerseits darauf hin, daß die Situation für die Grundstückseigentümer Hubert Kewitsch und Alfons Ferdinand ähnlich ist.

Bürgermeister Mangels trägt erneut seine Bedenken gegen die Entscheidung des Haupt- und Finanzausschusses vor, nac!jde<f für Merz der Erschließungsbeitrag erlassen wird. Sachliche Erlaßgründe liegen nach seiner Auffassung nicht vor.

CDU-Fraktionsvorsitzender Dr. Hütte und SPD-Fraktionsvorsitzender Stühn erklären übereinstimmend, daß an der Entscheidung des Haupt- und Finanzausschusses über den Erlaß der Erschließungsbeiträge für Merz nichts geändert werden soll.

Bezüglich der Situation der Grundstückseigentümer Kewitsch und Ferdinand erkennt der Stadtrat keine gleichen Verhältnisse an.

Damit bleibt der Beschluß des Haupt- und Finanzausschusses bestehen.

Der Stadtrat ist nicht bereit, gleichartige Verhältnisse für die Fälle Kewitsch und Ferdinand anzuerkennen und damit einen Erlaß auszusprechen.

Punkt 11/5: Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen

a) Ratsmitglied Schweizer fragt an, wann die Umschreibung des Gebäudes "Lenaif" im Altstadtsanierungsgebiet erfolgt. Die Verwaltung teilt mit, daß die er­forderlichen Bewilligungen der Bezirksregierung noch nicht vorliegen. Die Familie Lenaif habe seinerzeit nicht ihr Einverständnis gegeben, das Gebäude abzureißen. Daher müsse sie auch in Kauf nehmen, daß sie weiterhin für das Gebäude die Ver­kehrssicherungspflicht trägt.

b) Ratsmitglied Stühn (SPD) weist darauf hin, daß für das Grundstück im Baugebiet "Himmelfeld", über dessen Erwerb mit den Eheleuten Gabriel ein Kaufvertrag ab­geschlossen ist, ein KaufInteressent vorhanden ist. Er fragt an, wann dieser das Grundstück erwerben könne.

Die Verwaltung teilt mit, daß mit Frau Gabriel ein Rechtsstreit über die Kosten ^ !

der Umschreibung etc. anhängig ist.

Das Grundstück steht im Eigentum der Stadt. Streitig ist lediglich der Kaufvertrag. ; Eine Umschreibung ist seinerzeit nicht erfolgt.

Amtsrat Merz erklärt, mit Frau Gabriel sei Einvernehmen darüber hergestellt worden, daß der Kaufvertrag unabhängig von den streitigen Fragen gelöst werden könne. jvom

Damit kann das Grundstück weiterverkauft und übereignet werden. Die Verwaltung 197/

wird in diesem Sinne verfahren.

c) Ratsmitglied Plüschke (SPD) erkundigt sich, ob wegen des Unfalles, der sich kürz­lich in der Modellspielanlage (Quendelberg) ereignet hat, Regreßansprüche gegen die Stadt gestellt wurden.

Bürgermeister Mangels teilt mit, daß dies bislang nicht der Fall ist.

Außerdem weist er darauf hin, daß der Gemeindeunfallversicherungsverband die Anlage vor Inbetriebnahme abgenommen hat und damit den Verkehrssicherungszustand anerkannt hat. Mit der Abnahme sei auch vom Tag der Eröffnung der Anlage Ver­sicherungsschutz gewährleistet.

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