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II. N 1 c h t ö f f
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entliehe Sitzung
Vor Eintritt in die eigentliche Tagesordnung weist Bürgermeister Mangels darauf hin, daß Ratsmitglied Pütz zum wiederholten Male unentschuldigt fehlt.
Punkt 11/1: - ohne Vorlage -
Beratung und Beschlußfassung über evtl. Maßnahmen im Zusammenhang mit der weiteren Nutzung des ehemaligen Kulturamtsgebäudes
Es wird berichtet, daß das Grundstück zum Teil von der Firma Clees und zum Teil von der Firma Vosswinkel erworben wurde. Gegen den von der Firma Klees erworbenen Teil des Grundstückes, der zur Abrundung ihres Grundeigentums dient, bestehen allgemein keine Bedenken. Der Stadtrat ist jedoch interessiert daran, den von der Firma Vosswinkel erworbenen Teil des Grundstückes, auf dem auch das Gebäude steht, zu erwerben und abzureißen.
Die Verwaltung berichtet, daß für die kommende Woche in dieser Angelegenheit mit der Firma Vosswinkel ein Gespräch vorgesehen ist.
Punkt 11/2: - Vorlagen Nr. 443 a - c
Beratung und Beschlußfassung über Entschädigungszahlungen aus dem Härtefonds für Sanierungsbetroffene
a) Vorlage Nr. 443a - Eheleute Rudolf Ebert
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Die Eheleute Rudolf Ebert, Ruwerstraße, Montabaur, erhalten:
a) einen Pauschalbetrag bis zu 1 320,90 DM für umzugsbedingte Auslagen und
b) einen Geldausgleich in Höhe von 7 690,-- DM aus dem Härtefonds.
Die Zahlung der Umzugskostenpauschale erfolgt unter der Bedingung, daß Bund und Land sich mit je einem Drittel an den Kosten beteiligen.
Die Mittel aus dem Härtefonds werden eingesetzt in Erfüllung der Verpflichtungen der Stadt aus § 8 Städtebauforderungsgesetz in Verbindung mit § 85 Städtebauförderungsgesetz zur Sicherung der Finanzierung des Ersatzobjektes sowie zur Vermeidung wirtschaftlicher Schwierigkeiten.
b) Vorlage Nr. 443b - Eheleute Franz Hackenbruch Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Die Eheleute Franz Hackenbruch, Obere Plötzgasse 13, Montabaur, erhalten:
a) einen Pauschalbetrag bis zu 1 694,08 DM für umzugsbedingte Auslagen und
b) einen Geldausgleich in Höhe von 6 300,— DM aus dem Härtefonds.
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vom
1977
VII
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