Akte 
Sitzung 24. November 1977
Entstehung
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I. Öffentliche Sitz

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Vor Eintritt in die Tagesordnung teilt Bürgermeister Mangels den Ratsmitgliedern ein wesentliches Besprechungsergebnis aus der vergangenen Woche mit. Er berichtet, daß in den Verhandlungen zwischen der Katholischen Arbeitsgemeinschaft für Soldaten­betreuung (KAS) und dem Bundesverteidigungsministerium Schwierigkeiten bei der Ent­scheidung über den Antrag auf Gewährung von Bundesmitteln für den Bau des Soldaten­heimes aufgetreten sind. Gegenstand dieser Schwierigkeiten war es, daß das Bundes­verteidigungsministerium den in den vertraglichen Vereinbarungen zwischen der Stadt und der KAS festgelegten Verteilungsschlüssel der Kosten (Beteiligung der Stadt 39 %) nicht akzeptieren wollte, weil

a) unterschiedliche Auffassungen bezüglich der Kubikmeterwerte bestanden und

b) in Montabaur ein Soldatenheim vom Typ A errichtet werden soll und diese Art des Soldatenheimes normalerweise ein Volumen von 7 000 cbm hat, während das in Montabaur geplante Soldatenheim 15 000 cbm umfassen soll.

Das Bundesverteidigungsministerium forderte also eine höhere Beteiligung der Stadt.

Bürgermeister Mangels führte weiterhin aus, lange Zeit habe der Eindruck bestanden, daß die Gemeinsamkeit verloren ginge. Hätte nämlich das Verteidigungsministerium tatsächlich eine höhere Kostenbeteiligung der Stadt gefordert, sei eine Änderung der Meinungen zu der Frage des gemeinsamen Baues eines Soldatenheimes im Stadtrat von Montabaur wahrscheinlich gewesen.

Aufgrund dieser Schwierigkeiten habe in der vergangenen Woche ein Gespräch zwischen Vertretern der Stadt (Bürgermeister Mangels, I. Beigeordneter Vogel sowie die beiden Fraktionsvorsitzenden der CDU- und SPD-Fraktion im Stadtrat Dr. Hütte und Stühn) und Vertretern der KAS und des Bundesverteidigungsministeriums stattgefunden. Wich­tigstes Ergebnis der Besprechung sei es gewesen, daß sich an dem Verteilungsschlüssel nichts ändert. Nachdem diese Frage entschieden sei, habe Staatssekretär Fingerhut vom Bundesverteidigungsministerium die Zusage gegeben, daß der Bewilligungsbescheid an die KAS in Kürze erteilt wird. Die KAS hat zugesagt, danac^unverzüglich den Architekten mit der Ausschreibung zu beauftragen. Es sei damiii zu rechnen, daß im Frühjahr sichtbare Fakten geschaffen werden.

Punkt 1/1: - Vorlage Nr. 438 - Anlage Nr. 1

Beratung und Beschlußfassung über den Nachtragshaushaltsplan der Stadt Montabaur für das Haushaltsjahr 1977

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat beschließt aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz vom 14. 12. 1973 (GVB1. S. 419) folgende Nachtragshaushaltssatzung:

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