Akte 
Sitzung 03. November 1977
Entstehung
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Anlage 19

Benutzungsordnung

für die Freizeltanlage "Quendelberg" der Stadt Montabaur

I. Bereitstellung der Frelzeltanlage

§ 1

(1) Die Stadt Montabaur stellt die Frelzeltanlage "Quendelberg" Im Rahmen der nachfolgenden Bestimmungen den Besuchern zur Verfügung.

(2) Zweck der Anlage Ist es, Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen eine weitgehende ungestörte und gefahrenlose Freizeitgestaltung zu ermöglichen. Gegenseitige Rücksichtnahme Ist daher unbedingt notwendig.

§ 2

Die Spielplatzanlagen sind täglich von 8.00 Uhr bis zum Einbruch der Dunkel­heit geöffnet. Eine evtl, vorübergehende Schließung wird an der Aushangtafel am Eingang der Anlage bekanntgegeben.

II. Ordnung und Sicherheit ln der Frelzeltanlage

§ 3

^ Um die allgemeine Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten, Ist es untersagt:

1. Tiere und Motorfahrzeuge mit ln die Anlage zu nehmen,

2. Abfälle an anderen Stellen als ln den dafür vorgesehenen Abfallbehältern abzulegen,

3. die Splelgeräte unsachgemäß zu benutzen oder zu beschädigen,

4. mit Messern, Äxten und anderen gefährlichen Gegenständen auf der Frelzeltanlage zu spielen,

5. gesperrte Spielanlagen zu benutzen.

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