Akte 
Sitzung 22. September 1977
Entstehung
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Von der Verwaltung sind anwesend:

Oberamtsrat Piwowarsky Amtsrat Merz Amtmann Fetz

VG-Inspektor z. A. Schaaf als Schriftführer

Tagesordnung

I. Öffentliche Sitzung

1. Beratung und Beschlußfassung über die Fertigstellung von Erschließungsanlagen im Stadtteil Eigendorf (Heydnstraße)

2. Beratung und Beschlußfassung über die Fertigstellung von Teilerschließungsanlagen (Rhönstraße und Fußweg "Am Wolfsturm")

3. Beratung und Beschlußfassung über die Anerkennung der Auflage zur genehmigten Bebauungsplanänderung "Große Alberthöhe IV"

4. Beratung und Beschlußfassung über die Anerkennung der Ein­schränkung zum Bebauungsplan "Bornrainsfeld" im Stadtteil Ettersdorf

5. Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben

Vorlage Nr. 418 Vorlage Nr. 419 Vorlage Nr. 420 Vorlage Nr. 421

Vorlagen Nr. 422 a-c

6. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung der Geschäfts­ordnung für den Stadtrat der Stadt Montabaur vom 30. 5. 1974

7. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen

Vorlage Nr. 423 Anlage

ovom

Vorlage Nr. 424 Vorlage Nr. 425

II. Nichtöffentliche Sitzung

1. Beratung und Beschlußfassung über Grundstücksangelegenheiten

a) Verkauf eines Baugrundstückes im Baugebiet "Himmelfeld I" 1. Abschnitt

b) Ankauf von Domänenland in der Gemarkung Eigendorf

2. Beratung und Beschlußfassung über die Auftragsvergabe für eine Minigolfanlage

3. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen

Änderungen der Tagesordnung:

1. Ratsmitglied Dr. Hütte (CDU) beantragt, den Tagesordnungspunkt 1/6 (Beratung und Beschlußfassung über die Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Montabaur vom 30. 5. 1974) von der Tagesordnung abzusetzen, da hier die Vorberatungen noch nicht abgeschlossen seien.

2. Bürgermeister Mangels beantragt, folgenden Punkt wegen Dringlichkeit zusätzlich in die Tagesordnung aufzunehmen: "Wahl eines stellvertretenden Vorsitzenden für den Umlegungsausschuß". Er begründet die Dringlichkeit dieser Entscheidung damit, daß im Bereich der Stadt Montabaur verschiedene Umlegungsverfahren ein­geleitet worden sind. Um die Funktionsfähigkeit des Umlegungsausschusses auf­rechtzuerhalten bzw. zu gewährleisten, sei es erforderlich, einen stellvertre-

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