Akte 
Sitzung 20. Juli 1977
Entstehung
Einzelbild herunterladen

- 14 -

Punkt 11/4: Beratung und Beschlußfassung über Grundstücksangelegenheiten

a) Ankauf eines Grundstückes am Quendelberg (Fischer) - Vorlage Nr. 413 -

Der Stadtrat faßt mit 23 Ja-Stimmen folgenden Beschluß:

Der Stadtrat beschließt den Ankauf des Grundstückes Nr. 20/4049 in der Flur 26 der Gemarkung Montabaur von Herrn Karl Fischer, Fritz-Bluhm-Straße, Montabaur.

Das Grundstück hat eine Größe von 1 251 qm.

Der Kaufpreis beträgt 7,50 DM/qm, das sind für 1 251 qm = 9 382,50 DM

Zusätzlich wird eine Aufwuchsentschädigung von 2 173,50 DM

gewährt. Der Gesamtkaufpreis von 11 556,-- DM

ist fällig und zahlbar, sobald dem beurkundenden Notar alle Unterlagen zur Umschreibung des Eigentums im Grundbuch vorliegen. Die Nebenkosten trägt die Stadt.

Der Stadtrat nimmt die sich aus dem Grundstücksgeschäft ergebende unerhebliche überplanmäßige Ausgabe von ca. 1 000,-- DM zustimmend zur Kenntnis.

b) Erwerb von Straßengelände in der Hohe Straße - Vorlage Nr. 414 - Anlage Nr. 8

Der Stadtrat faßt mit 23 Ja-Stimmen folgenden Beschluß:

Der Stadtrat stimmt dem Erwerb folgender Flurstücke in der Flur 22 der Gemar­kung Montabaur von der Grundstücksgemeinschaft Stendebach - Lohsen, Tiergartenstr., Montabaur, zu einem Preis von 8 000, DM zu:

Grundstück Nr. 5083/6 = 26 qm

Grundstück Nr. 5083/8 = 159 qm

Grundstück Nr. 5083/9 = 6 qm 191 qm.

Der Kaufpreis ist fällig und zahlbar, sobald dem beurkundenden Notar alle Unterlagen zur Umschreibung des Eigentums im Grundbuch vorliegen. Die Neben­kosten trägt die Stadt Montabaur.

c) Rückkauf eines ehemals städtischen Grundstückes auf der Vorbehaltsfläche - Vorlage Nr. 415 -

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat beschließt den Rückkauf des Grundstückes Nr. 301 in der Flur 51 der Gemarkung Montabaur mit einer Größe von 759 qm von den Eheleuten Winfried Weckwerth, Albertstr. 2, Montabaur, zum seinerzeitigen Ankaufpreis von 47 545,79 DM. Alle Nebenkosten haben die Eheleute Weckwerth zu tragen. Der Kaufpreis von 47 545,79 DM ist fällig und zahlbar nach Umschreibung des Eigen­tums im Grundbuch.

Eine entsprechende außerplanmäßige Ausgabe wird genehmigt. Die Deckung erfolgt aus dem Erlös aus der Weiterveräußerung des Grundstückes.

- 15 -