Akte 
Sitzung 23. Juni 1977
Entstehung
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II. Nichtöffentliche Sitzung

Der Tagesordnungspunkt 11/3 (Vergabe von Aufträgen - hier: Vergabe der Planungsaufträge für die Anlegung der Tiefgarage) wird vorgezogen, da Frau Dipl.-Ing. Friedsam zu diesem Punkt an der Sitzung teilnehmen soll.

Punkt 11/3: Vergabe von Aufträgen

- hier: Vergabe der Planungsaufträge für den Bau der Tiefgarage auf dem Konrad-Adenauer-Platz -

Bürgermeister Mangels erklärt eingangs, es sei die Zustimmung des Stadtrates zur Vergabe eines Planungsauftrages des Sanierungsträgers an das Büro Prof. Deilmann über die Planung der Tiefgarage auf dem Konrad-Adenauer-Platz erfor­derlich. Vorhaben, wie die Anlegung der Tiefgarage auf dem Konrad-Adenauer- Platz, seien auch nach dem Städtebauförderungsprogramm forderungswürdig.

Allerdings würden nach diesem Programm solche Maßnahmen nur mit 50 v. H. gefördert werden. Vorsorglich habe man deshalb das Projekt für das Konjunktur­forderungsprogramm angemeldet. Um tatsächlich bei der Förderung berücksichtigt zu werden, ist es erforderlich, daß prüfungsfähige Unterlagen vorliegen.

Frau Dipl.-Ing. Friedsam vom Sanierungsträger berichtet, daß sich der Sanie­rungsträger bereits seit einiger Zeit um eine sinnvolle Finanzierung des Pro­jektes "Tiefgarage" bemüht. Verhandlungen mit den zuständigen Stellen für eine Förderung nach dem Städtebauforderungsgesetz haben ergeben, daß unter der Voraussetzung der Anlegung einer öffentlichen Garage eine Förderung zu maximal 50 % möglich ist. Sie bezeichnet dies als eine ungünstige Finanzierung für die Stadt.

Aufgrund des Verkehrsgutachtens von Prof. Leibbrand habe man die städtebauli­che Notwendigkeit dieses Projektes belegen können. Es sei deshalb als"beson­ders förderungswürdig*von der Bezirksregierung anerkannt. Man habe in einem Vorentwurf ermitteln lassen, wieviel Parkplätze in einem ersten Bauabschnitt unter dem Konrad-Adenauer-Platz anzulegen sind. Aufgrund dieses Vorentwurfes wurde eine Kostenermittlung anhand von Erfahrungswerten durchgeführt. Man rechnet mit Kosten je Stellplatz in Höhe von 15 000,-- DM. Das ergibt bei 210 Parkplätzen Kosten von insgesamt 3 150 000,-- DM. Dies sei gleichzeitig die Obergrenze dessen, was an Mitteln verbraucht werden dürfe. Mehr könne unter keinen Umständen geför­dert werden. In dem Vorentwurf sei man außerdem davon ausgegangen, daß 30 Park­plätze als Privatparkplätze angelegt werden. Das ergibt einen förderungswürdigen Aufwand in Höhe von 2,7 Mill. DM.

Eine Förderung sei nur möglich, wenn eine Auftragsvergabe noch in diesem Jahr erfolgt. Sinn des Konjunkturförderungsprogrammes ist es, möglichst schnell durch­führbare Maßnahmen zu fördern.

Die Bezirksregierung Koblenz hat in ihren Richtlinien vom 12.5.1977 als Voraus­setzung für eine Aufnahme in das Konjunkturforderungsprogramm die Vorlage prüfungsfähiger Kostenvoranschläge gefordert. Obwohl diese noch nicht vor­liegen, wurde aufgrund der vorhergehenden Gespräche das Projekt in das Förde­rungsprogramm aufgenommen.

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