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P unkt 1/10: - Vorlagen Nr. 379 a + b -
Beratung und Beschlußfassung über die bauliche Fertigstellung von Teilerschließungsanlagen im Stadtteil Horressen
a) Lerchenstraße und Bachstelzenweg
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Unter Hinweis auf die Bestimmungen des Bundesbaugesetzes vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2257) und §§ 6 und 7 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) in dem Stadtteil Horressen vom 26.10.1962 stellt der Stadtrat die Fertigstellung der nachstehend aufgeführten Teil-Erschließungsanlagen fest und beschließt, den Aufwand der Herstellung dieser Teil-Einrichtung als Teil-Erschließungsbeiträge zu erheben - Kostenspaltung -.
Bezeichnung verlaufend von hergestellte Teil-
bis_Einrichtung
Lerchenstraße L 312 bis Auerhahnstr.
Bachstelzenweg v. Auerhahnstr. bis
einschl. Wendehammer
Als Zeitpunkt der Fertigstellung der o.g. Erschließungsanlagen wird der 1. Mai 1977 festgesetzt.
Die Ratsmitglieder Manns, Hans-Josef und Schmidt, Vinzenz haben wegen Vorliegen von Sonderinteresse gern. § 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt.
Bürgersteig
Bürgersteig
b) Herrenhahnstraße und Sperlingstraße
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Unter Hinweis auf die Bestimmungen des Bundesbaugesetzes vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2257) und §§ 6 und 7 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) in dem Stadtteil Horressen vom 26.10.1962 stellt der Stadtrat die Fertigstellung der nachstehend aufgeführten Teil-Erschließungsanlagen fest und beschließt, den Aufwand der Herstellung dieser Teil-Einrichtung als Teil-Erschließungs- beiträge zu erheben - Kostenspaltung -.
Bezeichnung
verlaufend von
hergestellte Teil-
bis
Einrichtung
Herrenhahnstr.
v. Fasanenallee bis einschl. Grundst.Nr.57 einerseits v.Fasanenallee bis einschl. Grundst.Nr.58 andererseits
Bürgersteig
Sperlingstr.
v.Herrenhahnstr. bis einschl. Grundst.Nr. 30 einerseits v.Herrenhahnstr.bis einschl. Grundst.Nr. 41 andererseits
Bürgersteig
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