Akte 
Sitzung 18. Mai 1977
Entstehung
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P unkt 1/10: - Vorlagen Nr. 379 a + b -

Beratung und Beschlußfassung über die bauliche Fertigstellung von Teilerschließungsanlagen im Stadtteil Horressen

a) Lerchenstraße und Bachstelzenweg

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Unter Hinweis auf die Bestimmungen des Bundesbaugesetzes vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2257) und §§ 6 und 7 der Satzung über die Erhebung von Bei­trägen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschlie­ßungsbeiträge) in dem Stadtteil Horressen vom 26.10.1962 stellt der Stadt­rat die Fertigstellung der nachstehend aufgeführten Teil-Erschließungs­anlagen fest und beschließt, den Aufwand der Herstellung dieser Teil-Ein­richtung als Teil-Erschließungsbeiträge zu erheben - Kostenspaltung -.

Bezeichnung verlaufend von hergestellte Teil-

bis_Einrichtung

Lerchenstraße L 312 bis Auerhahnstr.

Bachstelzenweg v. Auerhahnstr. bis

einschl. Wendehammer

Als Zeitpunkt der Fertigstellung der o.g. Erschließungsanlagen wird der 1. Mai 1977 festgesetzt.

Die Ratsmitglieder Manns, Hans-Josef und Schmidt, Vinzenz haben wegen Vorliegen von Sonderinteresse gern. § 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt.

Bürgersteig

Bürgersteig

b) Herrenhahnstraße und Sperlingstraße

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Unter Hinweis auf die Bestimmungen des Bundesbaugesetzes vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2257) und §§ 6 und 7 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) in dem Stadtteil Horressen vom 26.10.1962 stellt der Stadtrat die Fertigstel­lung der nachstehend aufgeführten Teil-Erschließungsanlagen fest und beschließt, den Aufwand der Herstellung dieser Teil-Einrichtung als Teil-Erschließungs- beiträge zu erheben - Kostenspaltung -.

Bezeichnung

verlaufend von

hergestellte Teil-

bis

Einrichtung

Herrenhahnstr.

v. Fasanenallee bis einschl. Grundst.Nr.57 einerseits v.Fasanenallee bis einschl. Grundst.Nr.58 andererseits

Bürgersteig

Sperlingstr.

v.Herrenhahnstr. bis einschl. Grundst.Nr. 30 einerseits v.Herrenhahnstr.bis einschl. Grundst.Nr. 41 andererseits

Bürgersteig

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