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Der Kaufpreis ist fällig und zahlbar nach Umschreibung des Eigentums im Grundbuch. Die Nebenkosten trägt die Stadt Montabaur.
Punkt 11/5: - ohne Vorlage -
Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen
a) Ratsmitglied Dr. Hütte (CDU) erkundigt sich, ob für den von dem Eigentümer Parbel in der Elisabethenstraße baurechtswidrig errichteten Schuppen eine Abrißverfügung erlassen wurde. Die Verwaltung erläutert, die Abbruchverfügung liege vor, sie sei jedoch noch nicht vollstreckt.
b) Ratsmitglied Roos (CDU) erkundigt sich, ob der Kindergarten im Stadtteil Eigendorf noch in Betrieb ist und, sofern dies nicht der Fall ist, was mit dem Gebäude geschehen soll. Die Verwaltung berichtet, der Kindergarten sei nicht mehr in Betrieb seit der dritte Kindergarten in Montabaur eröffnet ist.
Das Gebäude soll veräußert werden. Dazu wurde von der Verwaltung ein Gutachten in Auftrag gegeben. Die Verhandlungen über eine evtl. Veräußerung des Gebäudes laufen, sind jedoch noch nicht abgeschlossen.
c) Ratsmitglied Stühn (SPD) erkundigt sich, ob sich neue Aspekte bezüglich der Nutzung der Fuhrmannskapelle neben der Kirche ergeben haben. Bürgermeister Mangels berichtet, daß Becker-Flügel an die Eheleute Steinebach monatlich
1 500,-- DM zahlt, um so auch zur Finanzierung der Unterbringungskosten im Altenheim beizutragen. Trotzdem habe Becker-Flügel kein unmittelbares Interesse an dem Erwerb des Gebäudes, da sich seine Vorstellungen über eine vereinsmäßige Nutzung und eine Beteiligung der Montabaurer Vereine an dem Kauf des Gebäudes zerschlagen haben. Möglicherweise sei jedoch die Katholische Kirchengemeinde daran interessiert, das Gebäude zu kaufen. Die Verhandlungen in dieser Frage sind noch nicht abgeschlossen.
d) Ratsmitglied Wolf (CDU) beschwert sich über die Lärmbelästigung, die von der Diskothek im Stadtteil Eschelbach ausgeht. Dabei ist nicht die Diskothek selbst Lärmquelle, sondern die Beeinträchtigungen entstehen durch an- und abfahrende PKW's und Mopeds zur Nachtzeit. Ratsmitglied Wolf verweist auf den Termin beim Kreisrechtsausschuß. Er beantragt, die Verwaltung möge sich bei diesem Termin gegen die Widerspruchsführer aussprechen.
Bürgermeister Mangels verweist darauf, daß Gegenstand des Widerspruchsverfahrens die baurechtliche Nutzungsänderung ist. Die Verbandsgemeindeverwaltung sei in der Frage der gaststättenrechtlichen Konzessionserteilung zuständig. Hier müsse man trennen. Im übrigen habe eine Überprüfung durch den TOV ergeben, daß die Gaststätte selbst hinsichtlich der Lärmerzeugung unter den zulässigen Werten liegt.
In diesem Zusammenhang wird auch die Parkplatzfrage angesprochen. Die Betreiber der Diskothek haben sich an den Sportverein Eschelbach gewandt mit der Bitte, das Gelände am Sportplatz zur Anlegung eines Parkplatzes anzupachten. Der Haupt- und Finanzausschuß hat sich in seiner letzten Sitzung gegen diese Verpachtung der städtischen Grundstücke ausgesprochen, weil
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