Akte 
Sitzung 27. Januar 1977
Entstehung
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Der Rat der Stadt Montabaur ordnet gern. § 46 (1) des BBauG vom 18. 8. 1976 (BGBl. I S. 225) die Durchführung der Umlegung für das Baugebiet "Herrenhahn­weg II" im Stadtteil Horressen an.

Der Umlegungsausschuß der Stadt Montabaur wird mit der Durchführung der Umlegung beauftragt.

Punkt 1/3: - Vorlage Nr. 342 -

Beratung und Beschlußfassung über die bauliche Fertigstellung von Teilerschließungsanlagen im Stadtteil Horressen

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Unter Hinweis auf die Bestimmungen des Bundesbaugesetzes vom 18. August 1976 (BGBl. I S. 2237) und §§ 6 und 7 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) in der ehemaligen Gemeinde Horressen vom 26.10.1962 stellt der Stadtrat die Fertigstellung der nachstehend aufgeführten Teil-Erschließungsanlagen fest und beschließt, den Aufwand der Herstellung dieser Teil-Einrichtung als Teil- Erschließungsbeiträge zu erheben - Kostenspaltung -.

Bezeichnung verlaufend von hergestellte

bis_Teil-Einrichtung

Sperlingstraße von Herrenhahnstr. Fahrbahn

bis einschl. Wende­hammer

Als Zeitpunkt der Fertigstellung der o. a. Erschließungsanlage wird der 1. 10. 1976 festgesetzt.

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^ ^ Punkt 1/4: - Vorlagen Nr. 343 a - c - Anlage Nr. 1

Beratung und Beschlußfassung über die Genehmigung von über­planmäßigen Ausgaben

1. Vorlage Nr. 343a

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat genehmigt die überplanmäßige Ausgabe für das Haushaltsjahr 1976 bei Haushaltsstelle 675.573 (Aufwendungen für den Winterdienst) in Höhe von 4 000,-- DM. Die Deckung erfolgt durch Inanspruchnahme der Deckungsreserve.

2. Vorlage Nr. 343b - Anlage Nr. 1

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat nimmt Kenntnis von den in der Anlage Nr. 1 aufgeführten über­planmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1976 in Höhe von insgesamt 2 312,-- DM. Die Deckung erfolgt durch Einsparungen bei den Bewirtschaf-- tungskosten.

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