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Der Rat der Stadt Montabaur ordnet gern. § 46 (1) des BBauG vom 18. 8. 1976 (BGBl. I S. 225) die Durchführung der Umlegung für das Baugebiet "Herrenhahnweg II" im Stadtteil Horressen an.
Der Umlegungsausschuß der Stadt Montabaur wird mit der Durchführung der Umlegung beauftragt.
Punkt 1/3: - Vorlage Nr. 342 -
Beratung und Beschlußfassung über die bauliche Fertigstellung von Teilerschließungsanlagen im Stadtteil Horressen
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Unter Hinweis auf die Bestimmungen des Bundesbaugesetzes vom 18. August 1976 (BGBl. I S. 2237) und §§ 6 und 7 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) in der ehemaligen Gemeinde Horressen vom 26.10.1962 stellt der Stadtrat die Fertigstellung der nachstehend aufgeführten Teil-Erschließungsanlagen fest und beschließt, den Aufwand der Herstellung dieser Teil-Einrichtung als Teil- Erschließungsbeiträge zu erheben - Kostenspaltung -.
Bezeichnung verlaufend von hergestellte
bis_Teil-Einrichtung
Sperlingstraße von Herrenhahnstr. Fahrbahn
bis einschl. Wendehammer
Als Zeitpunkt der Fertigstellung der o. a. Erschließungsanlage wird der 1. 10. 1976 festgesetzt.
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^ ^ Punkt 1/4: - Vorlagen Nr. 343 a - c - Anlage Nr. 1
Beratung und Beschlußfassung über die Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben
1. Vorlage Nr. 343a
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat genehmigt die überplanmäßige Ausgabe für das Haushaltsjahr 1976 bei Haushaltsstelle 675.573 (Aufwendungen für den Winterdienst) in Höhe von 4 000,-- DM. Die Deckung erfolgt durch Inanspruchnahme der Deckungsreserve.
2. Vorlage Nr. 343b - Anlage Nr. 1
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat nimmt Kenntnis von den in der Anlage Nr. 1 aufgeführten überplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1976 in Höhe von insgesamt 2 312,-- DM. Die Deckung erfolgt durch Einsparungen bei den Bewirtschaf-- tungskosten.
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