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Abstimmungsergebnis: 18 Ja-Stimmen, 2 Gegenstimmen, 2 Enthaltungen.
Punkt 2: Beratung und Beschlußfassung über Grundstücksangelegenheiten
a) Verkauf eines Baugrundstückes auf dem Himmelfeld (Eheleute Pörtner)
- Vorlage Nr. 198 -
Der Stadtrat beschließt, das städtische Baugrundstück Flur 39 Nr. 125 an die Eheleute Ulrich und Ute Pörtner, Hubertusstraße 1, 5412 Ransbach-Baum- bach zu verkaufen.
Der Kaufpreis für das 999 m^ große Grundstück beträgt 45,— DM/m^ = 44 955,-- DM. Außerdem müssen die bisher gezahlten Erschließungsbeiträge und die Hausanschlußkosten von 15 845,11 DM erstattet werden. Der Gesamtbetrag von 60 800,11 DM ist fällig und zahlbar innerhalb eines Monats nach Vertragsabschluß. Die aus dem notariellen Vertragsgeschäft entstehenden Nebenkosten gehen zu Lasten der Eheleute Pörtner. Im übrigen wird die Parzelle zu den für städtische Baugrundstücke allgemein üblichen Bedingungen (Veräußerungsverbot, Rückübertragungsrecht, Nachentschädigungsrecht) verkauft.
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
b) Sonstige Grundstücksanqeleqenheiten
Der Vorsitzende gibt zur Kenntnis, daß zur Zeit keine weiteren Entscheidungen anstehen.
Punkt 3: Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen
a) Durchbruch im Rathaus-Altbau zur Verbindung mit dem angrenzenden Haus Heisser
Bürgermeister Dr. Possel-Dölken gibt den Mitgliedern des Stadtrates zur Kenntnis, daß Aufgabenzuweisungen an die Verbandsgemeindeverwaltung die Aufstockung des Personalbestandes erfordern. Hieraus ergebe sich trotz des erst vor wenigen Jahren fertiggestellten Rathaus-Neubaus eine Raumnot und man beabsichtige daher, im angrenzenden Haus Heisser nach Abschluß der dortigen Umbauarbeiten Büroräume anzumieten. Zur Zeit würden diesbezüglich mit dem Hauseigentümer Heisser Verhandlungen geführt. Bei erfolgreichem Abschluß erachte man es aus organisatorischen Gründen für erforderlich, einen Zugang zu den anzumietenden Räumen unmittelbar vom Rathaus aus zu schaffen. Als einzige Möglichkeit hierzu biete sich ein Durchbruch in der 1. Etage des Rathaus-Altbaus im Bereich des Treppenhauses an. Die Kosten für diese Umbaumaßnahmen würden insgesamt von der Verbandsgemeinde getragen, so daß insofern auf die Stadt keinerlei Verpflichtungen zukämen. Mit Blick auf die Eigentumsverhältnisse sei jedoch von der Stadt als Eigentümer des Rathaus-Altbaus die Zustimmung zu dieser Baumaßnahme einzuholen. Der Vorsitzende bittet daher die Mitglieder des Stadtrates, einen entsprechenden Zustimmungsbeschluß zu fassen.
Ratsmitglied König (CDU) erhebt Bedenken gegen eine Anmietung von privatem Eigentum. Er schlägt vor, entweder die neuzuschaffenden Büroräume als Eigentum zu erwerben oder aber deren Unterbringung in anderen im Eigentum der Stadt bzw. Verbandsgemeinde stehenden Gebäuden vorzusehen. Auch die Ratsmitglieder Widner und Drenkelfort (SPD) äußern Bedenken hinsichtlich der geplanten Anmietung. Der Vorsitzende weist darauf hin, daß die organisatorischen Fragen nicht in der Zuständigkeit der Stadt liegen, sondern einzig und allein bei der Verbandsgemeinde. Das Mitspracherecht der Stadt beschränke sich ausschließlich auf die aus dem Eigentum am Rathaus-Altbau abzuleitenden Rechte.
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