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3. Leider kann ich bei einer Dacheindeckung meines Wohnhauses in
ziegelrot keinen negativen Eingriff in die landschaftliche Situation des Baugebietes im Hemchen erkennen. Dies ist letztlich auch aus dem Grunde, da ich mit meinem Antrag auf Befreiung diesbezüglicher Bestimmungen des Bebauungsplanes nicht allein stehe.
Darüber hinaus bin ich mit meinem Architekten der Auffassung, daß eine ziegelrote Dacheindeckung nicht nur meines Objektes zur Auflockerung der Dachfarbgebung im positiven Sinne wesentlich beiträgt. Ich bitte auch zu prüfen, in wie weit die diesbezüglichen Bestimmungen bei dem gegenüberliegenden Baugebiet im Bebauungsplan festgelegt sind, da hier, wie auch schon eingangs angeführt, bereits etliche Dächer in ziegelrot ausgeführt wurden.
Abschließend möchte ich noch festhalten, daß es sich bei der Farbgebung ziegelrot um einen Farbton handelt, der letztlich aus einem Urwesterwälder Material, nämlich den gebrannten Tonziegeln resultiert.
Insofern handelt es sich um eine natürliche Farbgebung, die absolut unserem hiesigen Raum entspricht. Alle anderen Farben
wie dunkelgrau, dunkelbraun usw. resultieren aus eingefärbten
Materialien, die den vorgenannten Sachverhalt nicht erfüllen.
Abschließend möchte ich noch betonen, daß auch insofern eine
Dringlichkeit in bautechnischer Hinsicht besteht, da die Dacheindeckung meines Wohnhauses schnellst möglichst fertig
gestellt werden muß
g vom 1986 . IX
Mit freundlichen Grüßen
internationale T ransporte
WERNER D!EL Bsu- u. RohstoffgroShande)
5430 Montabaur-Horressen
vom
986
IX
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