Akte 
Sitzung 28. August 1986
Entstehung
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Ratsmitglied Schweizer (FWG) erklärt, bei der Diskussion in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sei man davon ausgegangen, den Kaufpreis entsprechend dem bislang höchsten Umlegungspreis von 58,-- DM zuzüglich Erschließungskosten festzulegen. Der in der Beschlußvorlage Nr. 169 b genannte Kaufpreis von 80,-- DM/m^ liege um ca. 700,-- DM unter dem Betrag, der sich ergibt, wenn man einen Quadratmeterpreis von 58,-- DM zuzüglich der tatsächlich entstandenen Erschließungskosten zugrundelegt.

Von der Verwaltung wird darauf hingewiesen, der Haupt- und Finanzausschuß habe gemäß vorliegender Niederschrift letztlich einen Quadratmeterpreis von 80, DM vorgeschlagen. Dem sei die Verwaltung bei Erarbeitung der Beschlußvorlage Nr. 169 b gefolgt.

Im Stadtrat besteht Übereinstimmung, den Kaufpreis unter Zugrundelegung eines Quadratmeterpreises von 58,-- DM zuzüglich der tatsächlich ent­standenen Erschließungskosten festzulegen.

Ratsmitglied Höhn (FWG) erklärt, nach den ihm bekannten Zahlen sei die Grundstücksparzelle Flur 51 Nr. 301 größer als in der Beschlußvorlage Nr. 169 b angegeben (749 m^). Die Verwaltung wird daher gebeten, vor dem Vertragsabschluß nochmals die tatsächliche Grundstücksgröße zu ermitteln.

Nach Abschluß der Diskussion ergeht folgender Beschluß:

Der Stadtrat beschließt, das städt. Baugrundstück im Baugebiet "Alberthöhe",

Flur 51, Nr. 301, an Herrn Bürgermeister Dr. Possel-Dölken, Montabaur, zu verkaufen.

Der Kaufpreis für das 749 nf große Grundstück beträgt 58,-- DM pro m^ zuzüglich Erschließungskosten. Die aus dem notariellen Vertragsgeschäft entstehenden Nebenkosten gehen zu Lasten von Herrn Dr. Possel-Dölken.

Das Grundstück wird zu den für städt. Baugrundstücke allgemein üblichen

Bedingungen (Bebauungspflicht, Rückübertragungsrecht, usw.) verkauft. g vo

Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung 1986

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Punkt 1/2: Vergabe von Aufträgen

Bürgermeister Dr. Possel-Dölken gibt zur Kenntnis, daß dieser Tagesordnungs­punkt rein vorsorglich in die Tagesordnung aufgenommen wurde. Vergabeent­scheidungen stünden nicht an.

Punkt 1/3: Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen a) Kostbare Tapeten aus dem Haus Bollentin zum Kauf angeboten

vom

986

IX

Bürgermeister Dr. Possel-Dölken gibt dem Rat zur Kenntnis, daß nach dem Ableben von Frau Bollentin die Erben kostbare Wandtapeten aus dem Hause

der Verstorbenen (Großer Markt) an einen Auktionator veräußert hätten.

Diese Tapeten seien später von der Kreisverwaltung zum Preis von 12.000,-- DM erworben worden. Nunmehr habe die Kreisverwaltung die Stadt angeschrieben und angefragt, ob diese über geeignete Präsentationsmöglichkeiten verfüge und am Ankauf interessiert sei. Die Kreisverwaltung strebe die Veräußerung an, da sie selbst keine Möglichkeit habe, diese kostbaren Wandtapeten zu präsentieren. Sofern seitens der Stadt kein Kaufinteresse bestehe, beabsichtige man, die Wandtapeten an das Deutsche Tapetenmuseum zu ver­kaufen.

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