Zu c) und e): Diese Bedenken sind nicht Gegenstand eines Bebauungsplanverfahrens und bleiben dem Baugenehmigungsverfahren Vorbehalten.
Zu d): Die Baugrenzen in Richtung Steinweg und Bahnhofstraße sind festgeschrieben.
2. Der Rat stimmt der Bebauungsplanänderung in der vorgelegten Form zu und beschließt die Bebauungsplanänderung als Satzung gemäß §§ lo BBauG,
24 GemO.
Inhalt der Anderungsbeschlüsse des Rates vom 19.12.1984/12.6.1985 war es, aus städtebaulichen Gründen das Maß der baulichen Nutzung für die Grundstücke Kleiner Markt 15 und Steinweg 1 neu festzusetzen. Beide Grundstücke sollen nach durchgeführtem Abbruch wieder einer Bebauung zugeführt werden,
^ wobei jedoch - eben durch die genannten Änderungen - eine Anpassung an die W Umgebungsbebauung erreicht werden soll.
^ In die Anderungsbeschlüsse vom 19.12.1984/12.6.1985 einbezogen war auch n die Ausweisung der öffentlichen Verkehrsfläche im Bereich des Kleinen Marktes,
und zwar einheitlich als solche ohne Differenzierung in Straße und Bürgersteig. Gemäß Beschluß des Rates vom 27.2.1986 wurde das Anderungsverfahren getrennt.
Die vorgezogene Bürgerbeteiligung nach § 2 a Abs. 1 - 3 BBauG, das Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange nach § 2 Abs.5 BBauG wurden durchgeführt. Im Rahmen der Offenlage nach § 2 a Abs. 6 BBauG wurden vom Grundstücksnachbarn (Kleiner Markt 13) Bedenken bzw. Anregungen vorgebracht, die der Rat gemäß vorstehendem Beschluß aus städtebaulichen Gründen zurückgewiesen bzw. nicht berücksichtigt hat. Nächste Verfahrensstufe ist der
Satzungsbeschluß nach § lo BBauG
(Dnf. Posse!-Dölken) Bürgermeister
g vom 1986 . IX
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