Akte 
Sitzung 19. Juni 1986
Entstehung
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13.6.1986

VEaSAf.OSGaglKOEVERHALTUMG

5430 Montaoaur,

.Mt. 111/lrl:.: 610-13

Offentliche/nichtöffent!iche Sitzung

Anlage Nr. 4 zur Niederschrift

VORLAGE

a

für die Sitzung des

_, Vorlage Mr.

Stadtrates

Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes "Altstadt II" (Ecke Kleiner Markt/Steinweg)

1. Beratung und Beschlußfassung über dje Bedenken und Anregungen Im Rahmen

2 a Abs. 6 BBauG

ungsbeschluß gemäß § BBauG, 24 GemO

irichtsrstattar-: OAR Kaltenhäuser

Sachbearbeitende Abteilung: Bauamt

Antrag: Der Stadtrat möge beschließen:

g vom 1986 . IX

1. Der Rat nimmt Kenntnis von den durch Herrn Kurt Thewalt, Köln,

- vertreten durch die Rechtsanwälte Dr. Jacobs und Partner - vorgebrachten Bedenken bzw. Anregungen zur;Änderung des Bebauungsplanes und faßt den Beschluß gemäß'nachstehendem Beschlußvorschlag.

1.1 Die Bedenken von Herrn Thewalt haben folgenden Inhalt:

g vom 1986 , IX

a) Nach der Planänderung werde die Geschoßflächenzahl auf max. 3,8 festgesetzt. Damit sei die Ausnutzung des Grundstückes Kleiner Markt 15 nach Art und Maß der Bebauung übermäßig, Insbesondere angesichts der Grundstücksgröße.

b) Die Festsetzung der Traufhöhe um o,5o m Überschreitung führe dazu, daß die Geschosslgkelt der Gebäude ungleich werde und sich gegenüber dem Baukörper Kleiner Markt 13 beeinträchtigend auswirke,

c) Der Abriß des Grundstückes Kleiner Markt 15 als ein unmittelbarer Ablauf der Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes dürfe zu keinerlei Beeinträchtigung der Bausubstanz Kleiner Markt 13 führen.

d) Die Baugrenzen des Grundstückes Kleiner Markt 13 seien festzu­schreiben. Dies gelte Insbesondere für den rückwärtigen Teil des

vom

986

IX

Grundstückes ln Richtung Steinweg. Nach den vorliegenden Planunter­lagen solle eine Giebelbebauung stattfinden, die jedoch wegen der

Grundstücksschnitte so nicht möglich sei. Es sei daher zwingend geboten, die Grundstücksgrenzen ln Richtung Steinweg und Bahnhof- straße festzuschreiben.

e) Bereits jetzt werde darauf hingewiesen, daß Im Zuge eines etwaigen Baugenehmigungsverfahrens nachbarrechtllche Bedenken hinsichtlich der Beeinträchtigung von Fenster- und Leiterrechten geltend gemacht würden.

1.2 Beschlußvorschlag:

Die Bedenken/Anregungen werden zurückgewiesen bzw. nicht berück­sichtigt.