13.6.1986
VEaSAf.OSGaglKOEVERHALTUMG
5430 Montaoaur,
.Mt. 111/lrl:.: 610-13
Offentliche/nichtöffent!iche Sitzung
Anlage Nr. 4 zur Niederschrift
VORLAGE
a
für die Sitzung des
_, Vorlage Mr.
Stadtrates
Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes "Altstadt II" (Ecke Kleiner Markt/Steinweg)
1. Beratung und Beschlußfassung über dje Bedenken und Anregungen Im Rahmen
2 a Abs. 6 BBauG
ungsbeschluß gemäß § 1ö BBauG, 24 GemO
irichtsrstattar-: OAR Kaltenhäuser
Sachbearbeitende Abteilung: Bauamt
Antrag: Der Stadtrat möge beschließen:
g vom 1986 . IX
1. Der Rat nimmt Kenntnis von den durch Herrn Kurt Thewalt, Köln,
- vertreten durch die Rechtsanwälte Dr. Jacobs und Partner - vorgebrachten Bedenken bzw. Anregungen zur;Änderung des Bebauungsplanes und faßt den Beschluß gemäß'nachstehendem Beschlußvorschlag.
1.1 Die Bedenken von Herrn Thewalt haben folgenden Inhalt:
g vom 1986 , IX
a) Nach der Planänderung werde die Geschoßflächenzahl auf max. 3,8 festgesetzt. Damit sei die Ausnutzung des Grundstückes Kleiner Markt 15 nach Art und Maß der Bebauung übermäßig, Insbesondere angesichts der Grundstücksgröße.
b) Die Festsetzung der Traufhöhe um o,5o m Überschreitung führe dazu, daß die Geschosslgkelt der Gebäude ungleich werde und sich gegenüber dem Baukörper Kleiner Markt 13 beeinträchtigend auswirke,
c) Der Abriß des Grundstückes Kleiner Markt 15 als ein unmittelbarer Ablauf der Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes dürfe zu keinerlei Beeinträchtigung der Bausubstanz Kleiner Markt 13 führen.
d) Die Baugrenzen des Grundstückes Kleiner Markt 13 seien festzuschreiben. Dies gelte Insbesondere für den rückwärtigen Teil des
vom
986
IX
Grundstückes ln Richtung Steinweg. Nach den vorliegenden Planunterlagen solle eine Giebelbebauung stattfinden, die jedoch wegen der
Grundstücksschnitte so nicht möglich sei. Es sei daher zwingend geboten, die Grundstücksgrenzen ln Richtung Steinweg und Bahnhof- straße festzuschreiben.
e) Bereits jetzt werde darauf hingewiesen, daß Im Zuge eines etwaigen Baugenehmigungsverfahrens nachbarrechtllche Bedenken hinsichtlich der Beeinträchtigung von Fenster- und Leiterrechten geltend gemacht würden.
1.2 Beschlußvorschlag:
Die Bedenken/Anregungen werden zurückgewiesen bzw. nicht berücksichtigt.

