1 . 1 . 2 .
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1 . 2 . 1 .
1.3.
1.3.1.
1.3.2.
1.3.3.
1.4.
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1 . 1 .
1 . 2 .
1.3.
1.4.
1.5.
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- 2 -
Verstorbene nach Vollendung des 5. Lebensjahres
- auf dem Friedhof an der Friedensstraße 750,-
— auf den Friedhöfen in den Stadtteilen 550,—
in Wahlgrabstätten
Verstorbene nach Vollendung des 5. Lebensjahres
- auf dem Friedhof an der Friedensstraße 750,-
- auf den Friedhöfen in den Stadtteilen 550,-
Urnen-BeiSetzungen
In Urnen-Reihen- oder Wahlgrabstätten
- auf dem Friedhof an der Friedensstraße 110,—
- auf den Friedhöfen in den Stadtteilen 110,-
in Reihen- oder Wahlgrabstätten, in denen bereits Erdbestattete ruhen
- auf dem Friedhof an der Friedensstraße 70,-
- auf den Friedhöfen in den Stadtteilen 70,-
um Urnendenkmale
- auf dem Friedhof an der Friedensstraße 110,-
Erdbeisetzungen von Tot- und Fehlgeburten
Leichen oder Körperteile, für die nach polizeilichen Vorschriften kein besonderes Grab notwendig ist, oder personenstandsrechtlich nicht beurkundungspflichtige Geburten, die in bereits bestehende Grabstätten beigesetzt werden
- auf dem Friedhof an der Friedensstraße 60,-
- auf den Friedhöfen in den Stadtteilen 60,-
Urnenbeisetzunqen in Urnenmauern oder Urnendenkmalen
Beisetzungen in Urnenmauern (Urnennischen)
- auf dem Friedhof, an der Friedensstraße 30,-
Beisetzungen in Grabdenkmalen (Urnendenkmale)
- auf dem Friedhof an der Friedensstraße 30,-
GEBÜHREN FÜR AUSGRABUNGEN UND WIEDERBEISETZUNGEN Ausbettung von Leichen
nach einej. Ruhezeit von weniger als 5 Jahren 1.000,-
nach einer Ruhezeit zwischen 5 und 15 Jahren 900,-
nach einer Ruhezeit zwischen 15 und 30 Jahren 800,-
nach einer Ruhezeit von mehr als 30 Jahren 700,-
ungeachtet der Ruhezeit, die bei der Bestattung das 5. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten 340,-
Zuschlag zur gärtnerischen Neugestaltung und Pflege des bisherigen Grabes, bei Umbettungen in eine andere Grabstätte auf demselben Friedhof 1.000,-
DM
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