Akte 
Sitzung 24. April 1986
Entstehung
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Verstorbene nach Vollendung des 5. Lebensjahres

- auf dem Friedhof an der Friedensstraße 750,-

auf den Friedhöfen in den Stadtteilen 550,

in Wahlgrabstätten

Verstorbene nach Vollendung des 5. Lebensjahres

- auf dem Friedhof an der Friedensstraße 750,-

- auf den Friedhöfen in den Stadtteilen 550,-

Urnen-BeiSetzungen

In Urnen-Reihen- oder Wahlgrabstätten

- auf dem Friedhof an der Friedensstraße 110,

- auf den Friedhöfen in den Stadtteilen 110,-

in Reihen- oder Wahlgrabstätten, in denen bereits Erdbestattete ruhen

- auf dem Friedhof an der Friedensstraße 70,-

- auf den Friedhöfen in den Stadtteilen 70,-

um Urnendenkmale

- auf dem Friedhof an der Friedensstraße 110,-

Erdbeisetzungen von Tot- und Fehlgeburten

Leichen oder Körperteile, für die nach polizeilichen Vorschriften kein besonderes Grab notwendig ist, oder personenstandsrechtlich nicht beurkundungs­pflichtige Geburten, die in bereits bestehende Grabstätten beigesetzt werden

- auf dem Friedhof an der Friedensstraße 60,-

- auf den Friedhöfen in den Stadtteilen 60,-

Urnenbeisetzunqen in Urnenmauern oder Urnendenkmalen

Beisetzungen in Urnenmauern (Urnennischen)

- auf dem Friedhof, an der Friedensstraße 30,-

Beisetzungen in Grabdenkmalen (Urnendenkmale)

- auf dem Friedhof an der Friedensstraße 30,-

GEBÜHREN FÜR AUSGRABUNGEN UND WIEDERBEISETZUNGEN Ausbettung von Leichen

nach einej. Ruhezeit von weniger als 5 Jahren 1.000,-

nach einer Ruhezeit zwischen 5 und 15 Jahren 900,-

nach einer Ruhezeit zwischen 15 und 30 Jahren 800,-

nach einer Ruhezeit von mehr als 30 Jahren 700,-

ungeachtet der Ruhezeit, die bei der Bestattung das 5. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten 340,-

Zuschlag zur gärtnerischen Neugestaltung und Pflege des bisherigen Grabes, bei Umbettungen in eine andere Grabstätte auf demselben Friedhof 1.000,-

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