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Im übrigen wird das Grundstück zu den für städtische Grundstücke üblichen Bedingungen (Bebauungsverpflichtung, Rückübertragungsrecht, Nachentschädigung usw.) verkauft.
Abstimmungsergebnis: einstimmig Hinweis:
Zum Zeitpunkt der Abstimmung über die Beschlußvorlage Nr. 138 war Ratsmitglied Kram (CDU) nicht anwesend.
b) Beratung und Beschlußfassung über die Gewährung von Zuschüssen an den TSV Eigendorf und den SV Horressen für den Bau von Tennisplätzen - Vorlage Nr. 139, Anlage Nr. 1 -
Ratsmitglied Eschenauer (FWG) nimmt Bezug auf die in der Vorlage Nr. 139 (Anlage Nr. 1 zur Niederschrift) unterbreiteten Beschlußvorschläge. Er verweist darauf, daß entsprechend früherer Aussagen die freigesetzten Mittel durch den Verzicht auf den Erwerb eines Straßenreinigungsgerätes zur Senkung des Kreditbetrages beitragen sollten. Der nunmehr unterbreitete Vorschlag, diese Mittel zur Deckung einer überplanmäßigen Ausgabe für die Auszahlung der Zuschüsse bereitzuhalten, stehe im Widerspruch zu den ursprünglichen Aussagen.
Er schlägt daher vor, - um eine überplanmäßige Ausgabe zu vermeiden - die Zuschüsse im Haushaltsjahr 1987 zu verausgaben.
Bürgermeister Dr. Possel-Dölken bestätigt die Aussage hinsichtlich der Verwendung der eingesparten Mittel. Zum damaligen Zeitpunkt sei jedoch noch nicht der nunmehr hier zur Diskussion stehende Sachverhalt bekannt gewesen.
Eine Verlagerung der Zuschußgewährung in das Haushaltsjahr 1987 ist nach Auffassung des Vorsitzenden nicht angezeigt, da der TSV Eigendorf und der SV Horressen noch in diesem Jahr mit den Bauarbeiten beginnen wollten und insofern auch die Zuschußmittel benötigten.
Ratsmitglied Manns (CDU) unterstützt die Aussagen des Vorsitzenden und erklärt, nach seiner Auffassung sei im Haushaltsjahr 1986 voraussichtlich eine Verbesserung der Haushaltssituation durch die erstmalige Auszahlung von investitionsgebundenen Schlüssel Zuweisungen zu erwarten. In einer dem Haupt- und Finanzausschuß in der vorangegangenen Sitzung vorgelegten Beschlußvorlage sei seitens der Verwaltung bereits zum Ausdruck gebracht worden, daß aufgrund dieser geänderten Finanzsituation sogar mit einer Senkung des Kreditbedarfes zu rechnen sei.
Nach Abschluß der Diskussion faßt der Stadtrat folgenden Beschluß:
I. Die Stadt Montabaur stellt dem TSV Eigendorf und dem SV Horressen zu gleichen Teilen von dem Grundstück Flur 15, Nr. 2481/3 die in dem anliegenden Lageplan gekennzeichnete, noch zu vermessende Teilfläche von ca. 9.000 m^ im Wege des Erbbaurechtes zur Verfügung. Der Erbbauzins wird auf 50,-- DM jährlich festgesetzt.
Die beiden Vereine müssen sich verpflichten, auf dem Erbbaugrundstück in den nächsten 3 Jahren eine Tennisanlage mit 4 Plätzen zu errichten.
Den Erbbauberechtigten wird ein Vorrecht auf Erneuerung des Erbbaurechtes nach Ablauf eingeräumt. Mit der Beendigung des Erbbaurechtes gehen die errichteten Anlagen in das Eigentum der Stadt über und zwar gegen Zahlung des gemeinen Wertes, den sie alsdann haben werden.
Zur Veräußerung oder Belastung des Erbbaurechtes bedürfen die Erbbauberechtigten der Zustimmung der Stadt. Die Stadt stimmt bereits jetzt der Belastung des Erbbaurechtes mit Grundpfandrechten bis zur Höhe von 150.000,-- DM zu. Die Kosten des notariellen Vertrages und seiner Durchführung einschließlich der Vermessungskosten trägt die Stadt Montabaur.
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