II. Nichtöffentliche Sitzung
Punkt 11/1: Vorlagen Nr. 336 a - e
Beratung und Beschlußfassung über die Veräußerung von Baugrundstücken im Baugebiet "Himmelfeld I", 1. Abschnitt
a) Vorlage Nr. 336a
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat beschließt den Verkauf folgender Baugrundstücke im Baugebiet "Himmelfeld I" 1. Abschnitt:
1. das Flurst. Nr. 27 in der Flur 37 der Gemarkung Montabaur mit einer Größe von 916 qm an die Eheleute Hans Kreis, Ringstraße 2e, Limburg 3
2. das Flurst. 58 in der Flur 37 der Gemarkung Montabaur mit einer Größe von 797 qm an die Eheleute Helmut Keil, Alleestraße 33, Montabaur
3. das Flurst. Nr. 66 in der Flur 37 der Gemarkung Montabaur mit einer Größe von 1.084 qm an die Eheleute Josef Korb, Krokusstraße 5, Montabaur-Eschelbach.
Der Kaufpreis beträgt 40,-- DM/qm. Er ist fällig und zahlbar einen Monat nach Abschluß des notariellen Kaufvertrages. Bei Zahlungsverzug sind Zinsen in Höhe von 3 % über dem Diskontsatz der Bundesbank, mindestens aber 7 % zu berechnen. Die Nebenkosten gehen zu Lasten der Erwerber. Hierzu gehören auch die Erschließungsbeiträge und die Kanal- und Wasserhausanschlußkosten.
Der Verkauf erfolgt im übrigen zu den allgemein üblichen Bedingungen (Bebauungs- bzw. Rückübertragungsverpflichtung, Nachentschädigung usw.).
b) Vorlage Nr. 336b
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat beschließt den Verkauf des Grundstückes Nr. 73 in der Flur 37 der Gemarkung Montabaur mit einer Größe von 1.209 qm an die Eheleute Karl Intra, Steinweg 51, Montabaur.
Der Kaufpreis beträgt 35,-- DM/qm; das sind für 1.209 qm = 42.315,-- DM.
Er ist fällig und zahlbar einen Monat nach Abschluß des notariellen Kaufvertrages. Bei Zahlungsverzug sind Zinsen in Höhe von 3 % über dem Diskontsatz der Bundesbank, mindestens aber 7 % zu berechnen. Die Nebenkosten gehen zu Lasten des Erwerbers. Hierzu gehören auch die Erschließungsbeiträge und die Kanal- und Wasserhausanschlußkosten.
Der Verkauf erfolgt im übrigen zu den allgemeinen üblichen Bedingungen (Bebauungs- bzw. Rückübertragungsverpflichtung, Nachentschädigung usw.).
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