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II. Der Nachtragshaushaltsplan 1976, der im Verwaltungshaushalt mit Mehreinnahmen und -ausgaben von je 407.200,— DM und im Vermögenshaushalt mit Mehreinnahmen und -ausgaben von je 631.500,-- DM abschließt, wird genehmigt.
Punkt 1/2: Vorlage Nr. 329
Beratung und Beschlußfassung über den Nachtragsplan zur Errichtung einer Kneippanlage im Stadtwald Montabaur
Der Stadtrat faßt mit 20 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen folgenden Beschluß:
Der Stadtrat stimmt dem Nachtragsplan zur Errichtung einer Kneippanlage mit einem Gesamtkostenaufwand von 7 000,-- DM zu.
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Zur Finanzierung des Vorhabens wird ein Zuschuß des Naturparks Nassau in Höhe von 3 500,-- DM erwartet. Die Restfinanzierung erfolgt durch Eigenleistungen des Kneippvereins.
Menn der Naturpark Nassau die erwarteten Zuschüsse nicht bewilligt, übernimmt die Stadt dessen Finanzierungsanteil.
Die Maßnahme soll im Jahre 1977 durchgeführt werden. Die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen hierzu sind zu schaffen.
Punkt 1/3: Vorlagen Nr. 330 a - d
Beratung und Beschlußfassung über die bauliche Fertigstellung von Teilerschließungsanlagen
r Vorlage Nr. 330 a - Eifelstraße
^ Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Unter Hinweis auf die Bestimmungen des Bundesbaugesetzes vom 23.6.1960 (BGBl. I S. 341) und §§ 7 und 8 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) in der Stadt Montabaur vom 22. Januar 1976 stellt der Stadtrat die Fertigstellung der nachstehend aufgeführten Teil-Erschließungsanlagen fest und beschließt, den Aufwand der Herstellung dieser Teil-Einrichtung als Teil- Erschließungsbeiträge zu erheben - Kostenspaltung -.
Bezeichnung
verlaufend von bis
hergestellte
Teil-Einrichtung
Eifelstraße
Rhönstr. bis Albertstraße
Bürgersteige
Als Zeitpunkt der Fertigstellung der o.a. Erschließungsanlagen wird der 1. 1. 1973 festgesetzt.
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