Akte 
Sitzung 07. Dezember 1976
Entstehung
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I. Öffentliche Sitzung

i

Punkt 1/1: Vorlage Nr. 328

Beratung und Beschlußfassung über die Nachtragshaushaltssatzung und den Nachtragshaushaltsplan der Stadt Montabaur für das Haushaltsjahr 1976

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

I. Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 j (GVB1. S. 419) wird für das Haushaltsjahr 1976 folgende Nachtragshaushaits-

' Satzung erlassen:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsp*

an werden

erhöht um

vermindert

u.damit der Gesamtbetrag des

DM

um DM

Haushaltsplanes einschl.d.Nach-

träge

gegenüber

auf nunmehr

bisher/DM

festgesetzt/DM

a) im Verwaltungshaushalt

die Einnahmen

407.200,--

-

8.595.000,--

9.002.200,--

die Ausgaben

407.200,--

-

8.595.000,--

9.002.200,--

b) im Vermögenshaushalt

die Einnahmen

631.500,--

-

4.886.600,--

5.518.100,--

die Ausgaben

631.500,--

-

4.886.600,--

5.518.100,--

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 537.000,-- DM um 1.895.050,-- DM erhöht und damit auf 2.432.050,-- DM neu festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird gegenüber der bisheri­gen Festsetzung in Höhe von 2.618.500, DM um 752.500,-- DM erhöht und damit auf 3.371.000,-- DM neu festgesetzt.

§ 4

Kassenkredite werden nicht beansprucht.

§ 5

t

Die Steuersätze werden nicht geändert.