I. Öffentliche Sitzung
i
Punkt 1/1: Vorlage Nr. 328
Beratung und Beschlußfassung über die Nachtragshaushaltssatzung und den Nachtragshaushaltsplan der Stadt Montabaur für das Haushaltsjahr 1976
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
I. Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 j (GVB1. S. 419) wird für das Haushaltsjahr 1976 folgende Nachtragshaushaits-
' Satzung erlassen:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsp*
an werden
erhöht um
vermindert
u.damit der Gesamtbetrag des
DM
um DM
Haushaltsplanes einschl.d.Nach-
träge
gegenüber
auf nunmehr
bisher/DM
festgesetzt/DM
a) im Verwaltungshaushalt
die Einnahmen
407.200,--
-
8.595.000,--
9.002.200,--
die Ausgaben
407.200,--
-
8.595.000,--
9.002.200,--
b) im Vermögenshaushalt
die Einnahmen
631.500,--
-
4.886.600,--
5.518.100,--
die Ausgaben
631.500,--
-
4.886.600,--
5.518.100,--
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 537.000,-- DM um 1.895.050,-- DM erhöht und damit auf 2.432.050,-- DM neu festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 2.618.500,— DM um 752.500,-- DM erhöht und damit auf 3.371.000,-- DM neu festgesetzt.
§ 4
Kassenkredite werden nicht beansprucht.
§ 5
t
Die Steuersätze werden nicht geändert.

