c) Bürgermeister Mangels gibt zu der Eingabe der Anlieger der Albertstraße den Ratsmitgliedern noch folgende Informationen:
Der Bebauungsplan "Alberthöhe" wurde vom Stadtrat im Jahre 1960 durch einstimmigen Beschluß gebilligt. Aus den Erläuterungen zu dem Bebauungsplanentwurf geht hervor, daß die Albertstraße deshalb in einer Breite von 8 m ausgebaut wurde, weil die Planung darauf abzielte, eine Umgehung des Stadtkernes durch eine Anbindung der Albertstraße an die B 49 (Hunsrückstraße) über den Fürstenweg an die Eschelbacher Straße zu erhalten.
Diese Überlegungen flössen auch in den Beschluß des Stadtrates ein, die Abrechnung der Erschließungskosten nur für eine Breite der Fahrbahn von 5,50 m vorzunehmen.
Der Einwand der Anlieger, sie hätten im Vertrauen auf eine ruhige Wohnlage an die Albertstraße gebaut, wird dadurch entkräftet.
d) Ratsmitglied Hannappel (SPD) erkundigt sich, ob es zutrifft, daß das Gemeindehaus im Stadtteil Horressen als Obdachlosenasyl genutzt werden soll.
Die Verwaltung bestätigt dies. Ratsmitglied Manns meint in diesem Zusammenhang, daß diese Maßnahmen der Zustimmung des Abwicklungsausschusses bedarf.
Der Auseinandersetzungsvertrag zwischen der Stadt Montabaur und der ehemaligen Gemeinde Horressen sieht nämlich eine solche Zustimmung für die Vermietung der ehemaligen gemeindeeigenen Räume vor.
Bürgermeister Mangels erwidert, daß es sich nicht um eine Vermietung der Räume, sondern um eine Einweisung Obdachloser handelt.
e) Ratsmitglied Wolf (CDU) regt an, daß im Rahmen der Erstellung des General- verkehrsplanes durch Professor Dr. Leibbrand Überlegungen angestellt werden sollen, die darauf abzielen, daß<%n der Einfahrt zum Stadtteil Eschelbach von Wirges her Maßnahmen geschaffen werden, die eine Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung gewährleisten, um die hohe Unfallrate herabzusetzen.
Er verweist darauf, daß es so häufig zu Unfällen infolge erhöhter Geschwindigkeit kommt, daß es als gefährlich bezeichnet werden muß, in diesem Bereich den Bürgersteig zu passieren.
Herrn Wolf wird entgegengehalten, daß in diesem Bereich die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h festgesetzt ist. Man verspricht sich von den möglichen und zulässigen Maßnahmen keine Verbesserung der Situation in diesem Bereich.
5430 Montabaur, 6. Oktober 1976
Vorsitzender
Schriftführer
Ratsmftgjiea Stühn
Ratsmitglied Roos
Ratsmitglied Hannao^b?, Gustav

