Akte 
Sitzung 30. September 1976
Entstehung
Einzelbild herunterladen

- 17 -

Der Kaufpreis beträgt 28,-- DM/qm, das sind für 1936 qm = 54 208,-- DM zuzüglich der bereits entstandenen Erschlleßungs- und Hausanschlußkosten von rund 11 000,-- DM.

Der Gesamtkaufpreis Ist fällig und zahlbar einen Monat nach Abschluß des notariellen Kaufvertrages. Bel Zahlungsverzug sind Zinsen ln Höhe von 3 % über dem Diskontsatz der Bundesbank mindestens aber 7 % zu berechnen. Die Nebenkosten gehen zu Lasten der Erwerber.

Auf die sonst üblichen Auflagen hinsichtlich Bebauung und Nachentschädigung wird verzichtet.

d) Veräußerung von Grundstückstellflächen Im Baugebiet "Himmelfeld I",

2. Abschnitt, Im Zusammenhang mit der Neubaumaßnahme Arbeitsamt Montabaur - Vorlage Nr. 313 - Anlage Nr. 5 -_

H Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

H Der Stadtrat genehmigt den Verkauf der ln der Anlage gekennzeichneten und

noch zu vermessenden Tellfläche des Flurstückes 4430/5 ln der Flur 37 der Gemarkung Montabaur mit einer Größe von 1 900 qm an Herrn Karl Sturm, Waldburg-Bannried, zum Preise von 26,-- DM/qm, das sind Insgesamt 49 400,-- DM.

Der Kaufpreis Ist fällig und zahlbar, sobald der Verkaufserlös aus der Veräußerung der Grundstückstellflächen von Herrn Sturm für den Neubau des Arbeitsamtes von der Arbeltsverwaltung zur Zahlung angewiesen Ist.

Sämtliche Nebenkosten elnschl. der Vermessungskosten gehen zu Lasten des Käufers.

e) Tausch von Grundstücksflächen Im Baugebiet "Alter Galgen" und Festsetzung einer Entschädigung für eine städtische Kanalleltung (Kallnna)

- Vorlage Nr. 314 -

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat stimmt einer Verlegung der von der früheren Firma Kallnna ln Anspruch genommenen und teilweise überbauten städt. Wirtschaftswegparzellen Nr. 12/2 und 18 ln der Flur 45 der Gemarkung Montabaur ln die Trasse der geplanten Erschlleßungsstraße zwischen der Staudter Straße und dem Wirt­schaftsweg Nr. 19 über das Flurstück Nr. 6/1 unter folgenden Voraussetzun­gen zu:

1. Die Rechtsnachfolger der Firma Kallnna - die Eheleute Gerd Grlebllng, Mogendorf - weisen die Stadt Montabaur ln den Besitz der Restflächen, die für den Bau der Erschlleßungsstraße ln dem genannten Teilbereich benötigt werden, ein.

Eine Besitzeinweisungsentschädigung Ist nicht zu zahlen. Die endgültige Verrechnung erfolgt ln dem späteren gesetzlichen Baulandumlegungsver­fahren.

- 18 -