Akte 
Sitzung 27. Juli 1976
Entstehung
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Punkt 11/3, ohne Vorlage

Beratung und Beschlußfassung über die Übernahme einer Ausfall­bürgschaft im sozialen Wohnungsbau

Die Eheleute Paul und Melitta Heidger aus Eitelborn haben durch Kaufvertrag vom 22.9. 1976 in Eigendorf ein bebautes Grundstück zum Preis von 35 000,-- DM er­worben. Das Gebäude wird z. Z. renoviert. Die Gesamtfinanzierung soll erfolgen durch einen Zwischenkredit der Kreissparkasse in Höhe von 23 000,-- DM und ein öffentliches Baudarlehen des Landes von 28 000,-- DM. Der Zwischenkredit soll als I. Hypothek erstrangig abgesichert werden. Die Ablösung soll durch ein Bau­spardarlehen erfolgen. Das öffentliche Baudarlehen des Landes wird nur gewährt, wenn die Stadt Montabaur eine sogenannte modifizierte Ausfallbürgschaft über­nimmt. Der Kreis hat die Übernahme einer solchen Bürgschaft abgelehnt. Der Schätzwert des Grundstückes beträgt 43 000,-- DM. Die Eheleute Heidger haben 4 Kinder unter 18 Jahren und darüberhinaus Unterhaltszahlungen für ein weiteres uneheliches Kind zu leisten. Einem Einkommen von monatlich insgesamt 2 840,-- DM stehen Ausgaben von 1 551,-- DM im Monat gegenüber. Seitens der Eheleute Paul und Melitta Heidger wird nunmehr die Übernahme der modifizierten Ausfallbürg­schaft durch die Stadt Montabaur beantragt.

Der Stadtrat faßt hierzu einstimmig folgenden Beschluß:

Mit Rücksicht auf die angespannte Haushaltssituation und die Unmöglichkeit der Anlegung von Bürgschaftsrücklagen sieht sich die Stadt Montabaur im gegebenen Fall außerstande, eine BUrgschaftsverpflichtung zu übernehmen.

Punkt 11/4, Vorlage Nr. 299

Beratung und Beschlußfassung über die Umschuldung von städt. Darlehen

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat beschließt die außerordentliche Tilgung der im Jahre 1974 bei der Norddeutschen Landesbank aufgenommenen städt. Darlehen zum 31. 7. 1976. Die Kredite valutieren z. Z. noch mit ca. 1 360 000,-- DM.

Eine entsprechende überplanmäßige Ausgabe ist unabweisbar und wird deshalb genehmigt. Die Deckung erfolgt durch Aufnahme eines Kredites in gleicher Höhe bei der Nassauischen Sparkasse zu folgenden Bedingungen:

Auszahlung: 100 v.H.

Zinsen: 7,10 v.H.

fest auf 2 Jahre, danach variabel Tilgung: 1 v.H.

zuzüglich ersparter Zinsen Kündigungsmöglichkeit: nach 2 Jahren nur zum

Zwecke der Zinsanpassung.

Die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen sind in einem Nachtragshaushalt zu schaffen.

Das Ratsmitglied Hannappel (CDU) hat wegen Vorliegen von Sonderinteresse gern.

§ 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht teilgenommen.

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