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Punkt 1/3, Vorlage Nr. 279b
Beratung und Beschlußfassung über die Bedenken und Anregungen zur Bebauungsplanänderung "Alter Galgen"
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Die Bedenken und Anregungen der Fa. Cohnen, Dlllenburg, vom 9. 6. 1976 werden zurückgewiesen.
Punkt 1/4, Vorlage Nr. 280
Beratung und Beschlußfassung zur Änderung des Bebauungsplanes "Alter Galgen" als Satzung
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Die Änderung des Bebauungsplanes "Alter Galgen" wird hiermit Im Sinne des § 10 BBauG vom 23. 6. 1960 als Satzung beschlossen.
Punkt 1/5, Vorlage Nr. 281
Beratung und Beschlußfassung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes "Horresser Berg" Im Stadtteil Horressen
Auf Antrag von Bürgermeister Mangels wird die Beratung über diesen Tagesordnungspunkt vertagt,da ln dieser Angelegenheit noch Verhandlungen geführt werden müssen.
Punkt 1/6, Vorlage Nr. 282
Beratung und Beschlußfassung zum Bebauungsplan "Altstadt I"
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Zu dem Bebauungsplan "Altstadt I" faßt der Stadtrat folgenden Beschluß:
1. Die Grundstücke Flur 17
Flurstück: 3053/1 Flur 18
Flurstücke: 70/3067, 5665
werden aus dem Planberelch ausgeklammert.
2. Gemäß § 8 Abs. 2 Satz 3 BBauG zum Bebauungsplan "Altstadt I" der Stadt Montabaur wird die Begründung wie folgt ergänzt:
Da die Sanierungsmaßnahmen Im Bereich des Bebauungsplanes "Altstadt I" bereits elngeleltet waren, bevor die Planung zum neuen Flächennutzungsplan beschlossen worden war, konnte wegen der Dringlichkeit der vorliegenden Maßnahmen nicht abgewartet werden, bis der Flächennutzungsplan rechtsgültig vorlag. Dle^rgän- zung des alten Flächennutzungsplanes Ist rechtlich nicht möglich. Die Sanierungsmaßnahmen sind durch Bund und Land ln das Förderungsprogramm gemäß Städtebauförderungsgesetz aufgenommen.
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