Akte 
Sitzung 25. März 1976
Entstehung
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II. Nichtöffentliche Sitzung

Punkt 11/1, ohne Vorlage

Beratung über die Festsetzung der Höhe des Erschließungskosten­anteils der Stadt (Herderstraße)

Es handelt sich hierbei um den Ausbau der Parkstreifen und der Bürgersteige in der Herderstraße. Vor Beginn der Ausbaumaßnahme hatte der Stadtrat beschlossen,

10 % der Ausbaukosten zu übernehmen und 90 % auf die Anlieger abzuwälzen.

In der Zwischenzeit ist jedoch durch die Rechtsprechung dieses Beteiligungsver­hältnis ins Wanken geraten. Die Wohnungsbaugesellschaft Moselland besitzt die meisten Häuser und ist wohl in erster Linie daran interessiert, ein günstigeres ^ Beteiligungsverhältnis der Stadt Montabaur zu erreichen. Maßgebend für die Betei-

* ligung der Stadt ist jedoch der Anteil des öffentlichen Interesses an der Ausbau-

maßnahme. Im Falle der Herderstraße ist davon auszugehen, daß durch diese Ausbau- 9$ maßnahme fast ausschließlich Interessen der Anlieger berührt worden sind. Es

handelt sich hierbei nämlich nicht um eine Durchfahrtsstraße für den öffentlichen Verkehr. Nach kurzer Diskussion ist der Rat übereinstimmend der Auffassung, daß die bisherige Entscheidung beibehalten werden solle. (90 % Anlieger, 10 % Stadt).

Punkt 11/2, Beratung und Beschlußfassung über Grundstücksangelegenheiten a) Veräußerung von Straßengelände im Stadtteil Eigendorf, Vorlage Nr. 239

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Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat genehmigt nachträglich den Verkauf der folgenden in der Gemarkung Eigendorf gelegenen Straßenparzellen an den Westerwaldkreis:

1. Waldfläche:

2. Ödland:

3. Ackerland:

Flur

6 ,

Parz.

145/17 =

32

qm

Flur

10 ,

Parz.

1/1 =

260

qm

Flur

10 ,

Parz.

3/1 =

123

qm

Flur

10 ,

Parz.

4/1 =

329

qm

Flur

10 ,

Parz.

4/2 =

11

qm

755

qm

Flur

10 ,

Parz.

6/1 =

204

qm

Flur

10 ,

Parz.

5/1 =

502

qm.

Der Kaufpreis für die Waldfläche und das Ödland beträgt 1, DM pro qm, das sind für 959 qm = 959,-- DM und für die als Ackerland ausgewiesene Fläche 1,20 DM pro qm, das sind für 502 qm = 602,40 DM. Für das Ackerland wird zuzüglich eine An­schnittsentschädigung von 784,-- DM gezahlt.

Der Kaufpreis ist vom Tage des Besitzüberganges ab (1.7.1971) mit 2 % jährlich über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verzinsen. Er ist - einschl. der Zinsen - fällig und zahlbar, sobald die Käuferin vom Grundbuch­amt die Nachricht erhalten hat, daß der Grundbesitz lastenfrei umgeschrieben wurde. Sämtliche Nebenkosten trägt die Erwerberin.

ng vom . 1976 P. VII

Vom

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i/11

g vom - 1976 VII

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