II. Nichtöffentliche Sitzung
Punkt 11/1, ohne Vorlage
Beratung über die Festsetzung der Höhe des Erschließungskostenanteils der Stadt (Herderstraße)
Es handelt sich hierbei um den Ausbau der Parkstreifen und der Bürgersteige in der Herderstraße. Vor Beginn der Ausbaumaßnahme hatte der Stadtrat beschlossen,
10 % der Ausbaukosten zu übernehmen und 90 % auf die Anlieger abzuwälzen.
In der Zwischenzeit ist jedoch durch die Rechtsprechung dieses Beteiligungsverhältnis ins Wanken geraten. Die Wohnungsbaugesellschaft Moselland besitzt die meisten Häuser und ist wohl in erster Linie daran interessiert, ein günstigeres ^ Beteiligungsverhältnis der Stadt Montabaur zu erreichen. Maßgebend für die Betei-
* ligung der Stadt ist jedoch der Anteil des öffentlichen Interesses an der Ausbau-
maßnahme. Im Falle der Herderstraße ist davon auszugehen, daß durch diese Ausbau- 9$ maßnahme fast ausschließlich Interessen der Anlieger berührt worden sind. Es
handelt sich hierbei nämlich nicht um eine Durchfahrtsstraße für den öffentlichen Verkehr. Nach kurzer Diskussion ist der Rat übereinstimmend der Auffassung, daß die bisherige Entscheidung beibehalten werden solle. (90 % Anlieger, 10 % Stadt).
Punkt 11/2, Beratung und Beschlußfassung über Grundstücksangelegenheiten a) Veräußerung von Straßengelände im Stadtteil Eigendorf, Vorlage Nr. 239
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Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat genehmigt nachträglich den Verkauf der folgenden in der Gemarkung Eigendorf gelegenen Straßenparzellen an den Westerwaldkreis:
1. Waldfläche:
2. Ödland:
3. Ackerland:
Flur
6 ,
Parz.
145/17 =
32
qm
Flur
10 ,
Parz.
1/1 =
260
qm
Flur
10 ,
Parz.
3/1 =
123
qm
Flur
10 ,
Parz.
4/1 =
329
qm
Flur
10 ,
Parz.
4/2 =
11
qm
755
qm
Flur
10 ,
Parz.
6/1 =
204
qm
Flur
10 ,
Parz.
5/1 =
502
qm.
Der Kaufpreis für die Waldfläche und das Ödland beträgt 1,— DM pro qm, das sind für 959 qm = 959,-- DM und für die als Ackerland ausgewiesene Fläche 1,20 DM pro qm, das sind für 502 qm = 602,40 DM. Für das Ackerland wird zuzüglich eine Anschnittsentschädigung von 784,-- DM gezahlt.
Der Kaufpreis ist vom Tage des Besitzüberganges ab (1.7.1971) mit 2 % jährlich über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verzinsen. Er ist - einschl. der Zinsen - fällig und zahlbar, sobald die Käuferin vom Grundbuchamt die Nachricht erhalten hat, daß der Grundbesitz lastenfrei umgeschrieben wurde. Sämtliche Nebenkosten trägt die Erwerberin.
ng vom . 1976 P. VII
Vom
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i/11
g vom - 1976 VII
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