I. Öffentliche Sitzung
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Vor Eintritt in die Tagesordnung erinnert CDU-Fraktionssprecher Dr. Paul Hütte daran, daß Bürgermeister Mangels am 1. Februar 1964 für die Dauer von 12 Jahren das Amt des Stadtoberhauptes übernommen habe. Diese Amtszeit wäre am 31.1.1976 abgelaufen, habe sich jedoch durch die Bildung der Verbandsgemeinde verlängert.
Dr. Hütte zählt in einem Rückblick Projekte auf, die unter Bürgermeister Mangels begonnen und beendet worden sind.
Bürgermeister Mangels erwidert, daß die Verwirklichung solcher Ziele nur erreicht worden sei, weil der Stadtrat, Ausschüsse und Verwaltung fair, sachlich und objektiv Zusammenarbeiten.
Punkt 1/1, Vorlage Nr. 230
Beratung und Beschlußfassung über die Satzung zur Gestaltung und Instandhaltung der Bebauung im historischen Teil der Stadt Montabaur, Anlage Nr. 1
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat beschließt den Entwurf der Satzung über die Art der Gestaltung und der Instandhaltung der Bebauung im historischen Teil der Stadt Montabaur, wie er dem Rat in seiner Sitzung vom 26.2.1976 Vorgelegen hat.
Die dieser Niederschrift beigefügte Ausfertigung des Satzungsentwurfes enthält alle in dieser Stadtratsitzung vorgeschlagenen Änderungen und Ergänzungen, mit denen der Rat einverstanden war.
Die Aufnahme weiterer Straßenzüge oder Gebäude (auch in den Stadtteilen) in die Satzung kann durch entsprechenden Ratsbeschluß von Fall zu Fall erfolgen, wenn sich die Notwendigkeit hierzu ergibt.
Herr Architekt Sittmann, Kronberg, erläutert im folgenden Vortrag anhand von Lichtbildern Möglichkeiten, Grenzen und Auswüchse der farblichen Gestaltung von historischen Stadtkernen. Herr Sittmann wird als Städteplaner und Städtebauer sehr oft mit der Gestaltung von historischen Stadtteilen konfrontiert. Er macht den Stadtrat sowie den Bauausschuß in seinem engagierten Fachvortrag auf das aufmerksam, was in Zukunft bei der Durchführung der zuvor beschlossenen Satzung beachtet werden muß.
Punkt 1/2, Vorlagen Nr. 232 und 233
Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes "Alberthöhe" (Vorbehaltsfläche)
a) Vorlage Nr. 232
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Für das Flurstück Nr. 291 in der Flur 51 wird die überbaubare Fläche von 17,00 m auf 19,00 m erweitert.
b) Vorlage Nr. 233
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Für das Flurstück 288 in der Flur 51 wird der Abstand zum vorhandenen Fußweg in nördlicher Richtung von 4,00 m auf 3,40 m verringert:
An der Beratung und Beschlußfassung über den Inhalt der Vorlagen Nr. 232 und 233 hat das Ratsmitglied Dr. Hütte wegen Vorliegen von Sonderinteresse gern. § 22 der Gemeindeordnung nicht teilgenommen.
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ng vom . 1976 P. VII
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