Akte 
Sitzung 29. Januar 1976
Entstehung
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der Gemarkung Montabaur durch die Deutsche Genossenschaftskasse an die Eheleute Arnold Hi Iler und des Flurstückes Nr. 294 in der Flur 51 der Ge­markung Montabaur an die Eheleute Werner Kunte unter folgenden Auflagen zu:

1. Die Erwerber müssen die Bebauungsverpflichtung übernehmen. Mit der Wohnbebauung muß bis zum 2. 5. 1976 begonnen sein.

2. Die Grundstücke müssen zum gleichen Preis, zu dem sie seinerzeit von der Stadt angekauft wurden, weiterveräußert werden.

3. Der Rückübertragungsanspruch der Stadt Montabaur bei Verletzung dieser Auflagen ist notariell und grundbuchamtlich abzusichern.

d) Vorlage Nr. 228

Verkauf von Waldgelände an den Bund zur Verbreiterung der Autobahn Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat stimmt der Veräußerung einer noch zu vermessenden Teilfläche von 755 qm aus dem Grundstück Nr. 67 in der Flur 46 der Gemarkung Montabaur an die Bundesstraßenverwaltung zum Preise von 1,-- DM/qm zuzüglich einer einmaligen Entschädigung in Höhe von 582,-- DM für den Bestandswert zu.

Der Kaufpreis ist vom Tage der Inanspruchnahme des Grundstückes bis zur Zahlung des jeweils noch offenstehenden Kaufpreises mit 2 % über dem je­weiligen Diskontsatz der Bundesbank zu verzinsen. Sämtliche Nebenkosten gehen zu Lasten des Erwerbers.

e) Vorlage Nr. 229

Erwerb bzw. Tausch von Straßengelände in der Baumbacher Straße im Stadtteil Eigendorf

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

I. Der Stadtrat ist mit dem Ankauf der in der Anlage 1 aufgeführten Straßen­parzellen mit einer Gesamtfläche von 369,53 qm zum Preise von 20,-- DM/qm, das sind insgesamt 7.390,60 DM, einverstanden.

Frau Winkenbach erhält zusätzlich eine Pauschalentschädigung von 432,-- DM für den verkehrssicheren Ausbau der Kauffläche auf eigene Kosten.

II. Der Stadtrat stimmt dem Tausch des städtischen Grundstückes Flur 6, Nr. 2/4 1 qm mit dem im Eigentum von Herrn Wolfgang Blech stehenden Flurstück Nr. 2/2 in der Flur 6 mit einer Größe von 1 qm auf einer Preisgrundlage von 20,-- DM/qm zu.

III. Der Stadtrat genehmigt den Verkauf des Grundstückes Nr. 142/13 in der Flur 1 = 78 qm an Herrn Kurt Knöllinger und des Grundstückes Nr. 142/12 in der Flur 1 = 90 qm an Herrn Günter Hol ly zum Preise von jeweils 20,-- DM/qm, das sind für 168 qm = 3.360,-- DM.

Die Kaufpreise sind fällig und zahlbar, sobald dem beurkundenden Notar alle zur Umschreibung des Eigentums erforderlichen Unterlagen vorliegen. Sämtliche Nebenkosten tragen beim An- und Verkauf von Grundstücken die jeweiligen Er­werber, beim Tauschgeschäft jedoch die Stadt Montabaur allein.