Akte 
Sitzung 29. Januar 1976
Entstehung
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II. Nichtöffentliche Sitzung

Punkt 11/1, Vorlage Nr. 224

Beratung und Beschlußfassung über die vertragliche Überleitung der Abwicklung der Sanierungsgeschäfte von der DGL auf die Pla­nungsgruppe Bad Homburg

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Auftrag zur Durchführung der Sanierungsmaßnahme "Altstadt I" wird von der DGL Deutsche Gesellschaft für Landentwicklung auf die Planungsgruppe Bad Homburg (Unternehmensbereich der Gesellschaft für Landeskultur GmbH) übertragen.

Punkt 11/2, Beratung und Beschlußfassung über Grundstücksangelegenheiten

a) Vorlage Nr. 225

Übertragung von Grundstücken aus dem Treuhandvermögen auf den neuen Sanierungsträger.

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat stimmt der Übertragung der in der Anlage 1 zusammengestellten und von der Deutschen Bauernsiedlung - Deutsche Gesellschaft für Landent­wicklung (DGL) GmbH in Düsseldorf als bisherigem Sanierungsträger der Stadt Montabaur erworbenenen Grundstücke auf den neuen Sanierungsträger - die Gesell­schaft für Landeskultur GmbH - Abteilung Sanierung in der Planungsgruppe Bad Homburg - Vor der Höhe, Hindenburgring 18, zu. Er billigt den Eintritt des neuen Sanierungsträgers in alle Rechte und Pflichten aus den in der Anlage 2 zusammengestellten Grundstücksgeschäften mit den Einschränkungen nach § 36 Abs. 4 Sätze 2 und 3 StBauFG. Die Übertragung erfolgt unentgeltlich.

Die in dem vorstehenden Beschlußtext als Anlagen 1 und 2 aufgeführten Zusammen­stellungen sind dieser Niederschrift als Anlage 4 beigefügt.

b) Vorlage Nr. 226

Rückübertragung eines ehemals städt. Baugrundstückes auf der Vorbehaltsfläche Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat verlangt die Rückübertragung des Flurstückes Nr. 301 in der Flur 51 der Gemarkung Montabaur von Herrn Emil Nuss zum seinerzeitigen Einstandpreis von 35.673,-- DM zuzüglich der Hausanschlußkosten für Wasser und Kanal. Sämt­liche Nebenkosten einschl. einer evtl, anfallenden Grunderwerbsteuer gehen zu Lasten des Rückübertragungsverpflichteten.

c) Vorlage Nr. 227

Zustimmung zur Weiterveräußerung von Baugrundstücken, die mit einem Rückkauf­recht der Stadt belastet sind.

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat stimmt der Weiterveräußerung des Flurstückes Nr. 291 in der Flur 51

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