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II. Nichtöffentliche Sitzung
Punkt 11/1, Vorlage Nr. 224
Beratung und Beschlußfassung über die vertragliche Überleitung der Abwicklung der Sanierungsgeschäfte von der DGL auf die Planungsgruppe Bad Homburg
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Auftrag zur Durchführung der Sanierungsmaßnahme "Altstadt I" wird von der DGL Deutsche Gesellschaft für Landentwicklung auf die Planungsgruppe Bad Homburg (Unternehmensbereich der Gesellschaft für Landeskultur GmbH) übertragen.
Punkt 11/2, Beratung und Beschlußfassung über Grundstücksangelegenheiten
a) Vorlage Nr. 225
Übertragung von Grundstücken aus dem Treuhandvermögen auf den neuen Sanierungsträger.
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat stimmt der Übertragung der in der Anlage 1 zusammengestellten und von der Deutschen Bauernsiedlung - Deutsche Gesellschaft für Landentwicklung (DGL) GmbH in Düsseldorf als bisherigem Sanierungsträger der Stadt Montabaur erworbenenen Grundstücke auf den neuen Sanierungsträger - die Gesellschaft für Landeskultur GmbH - Abteilung Sanierung in der Planungsgruppe Bad Homburg - Vor der Höhe, Hindenburgring 18, zu. Er billigt den Eintritt des neuen Sanierungsträgers in alle Rechte und Pflichten aus den in der Anlage 2 zusammengestellten Grundstücksgeschäften mit den Einschränkungen nach § 36 Abs. 4 Sätze 2 und 3 StBauFG. Die Übertragung erfolgt unentgeltlich.
Die in dem vorstehenden Beschlußtext als Anlagen 1 und 2 aufgeführten Zusammenstellungen sind dieser Niederschrift als Anlage 4 beigefügt.
b) Vorlage Nr. 226
Rückübertragung eines ehemals städt. Baugrundstückes auf der Vorbehaltsfläche Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat verlangt die Rückübertragung des Flurstückes Nr. 301 in der Flur 51 der Gemarkung Montabaur von Herrn Emil Nuss zum seinerzeitigen Einstandpreis von 35.673,-- DM zuzüglich der Hausanschlußkosten für Wasser und Kanal. Sämtliche Nebenkosten einschl. einer evtl, anfallenden Grunderwerbsteuer gehen zu Lasten des Rückübertragungsverpflichteten.
c) Vorlage Nr. 227
Zustimmung zur Weiterveräußerung von Baugrundstücken, die mit einem Rückkaufrecht der Stadt belastet sind.
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat stimmt der Weiterveräußerung des Flurstückes Nr. 291 in der Flur 51
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