Punkt 1/10, Vorlage Nr. 219
Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes "Alberthöhe" (Vorbehaltsfläche)
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Die auf dem Flurstück Nr. 303 in der Flur 51 ausgewiesene überbaubare Fläche wird aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan herausgenommen.
Das Grundstück ist von jeglicher Bebauung freizuhalten. Die Änderung erfolgt im vereinfachten Verfahren gern. § 13 (1) BBauG.
Punkt 1/11, Vorlage Nr. 220
Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes "Große Alberthöhe IV"
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Bebauungsplan "Alberthöhe IV" wird so geändert, wie es in dem anliegenden Plan dargestellt ist.
Außerdem wird gleichzeitig die Offenlage gemäß § 2 Abs. 6 BBauG beschlossen.
Punkt 1/12, Vorlage Nr. 221
Beratung und Beschlußfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes "Burgstraße"
Der Stadtrat faßt bei 1 Stimmenthaltung einstimmig folgenden Beschluß:
Für den Bereich der "Burgstraße" in der Stadt Montabaur wird ein Bebauungsplan aufgestellt.
Dem Bebauungsplanentwurf wird in der vorgelegten Form zugestimmt.
Gleichzeitig wird die Offenlage gern. § 2 Abs. 6 BBauG beschlossen.
Punkt 1/13, Vorlagen Nr. 222a, 222b
Beratung und Beschlußfassung über die vorgebrachten Bedenken und Anregungen zum Bebauungsplan "Burgstraße"
a) Vorlage Nr. 222a
Der Stadtrat faßt bei 1 Stimmenthaltung einstimmig folgenden Beschluß:
Die Bedenken und Anregungen der KEVAG vom 20. 6. 1975 werden, soweit sie mit dem Konzessionsvertrag übereinstimmen, berücksichtigt.
g vom 1976 '. VII
3 vom 1976 . VII
vom
976
VII

