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§ 3
Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben Im außerordentlichen Haushaltsplan bestimmt sind,
wird gegenüber der bisherigen Festsetzung von um 67.000,-- DM vermindert und damit auf
festgesetzt.
II. Der Nachtragshaushaltsplan der Stadt Montabaur für das Rechnungsjahr 1974 wird ln der Form, wie er ln der heutigen Stadtratsitzung Vorgelegen hat, genehmigt.
3.151.835,-- DM 3.084.835,-- DM
Punkt 1/2, Vorlagen Nr. 57 und 58
Prüfung der Jahresrechnung der Stadt Montabaur, des Wasserwerkes und des Hospitalfonds der Stadt Montabaur für das Rechnungsjahr 1972 - Entlastung des Bürgermeisters -
Zu diesem Tagesordnungspunkt erklären sich der Bürgermeister und die Beigeordneten für befangen. Den Vorsitz übernimmt als das an Lebensjahren älteste Ratsmitglied das Ratsmitglied Witte.
Das Ratsmitglied König erstattet als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses den Prüfungsbericht.
Sodann faßt der Stadtrat einstimmig folgenden Beschluß:
Nach Kenntnisnahme des Berichtes des Rechnungsprüfungsausschusses wird dem Bürgermeister Entlastung für die Jahresrechnung der Stadt und des Hospitalfonds für das Rechnungsjahr 1972 erteilt.
Die ln der Jahresrechnung Im einzelnen nachgewiesenen Haushaitsüberschreltungen, für die eine besondere Genehmigung während des Rechnungsjahres nicht erteilt worden Ist, werden hiermit nachträglich genehmigt.
Anschließend faßt der Stadtrat einstimmig folgenden Beschluß:
Aufgrund der Prüfung des Wasserwerkes der Stadt Montabaur durch die Mlttelrhelnlsche Treuhand GmbH - Wirtschaftsprüfungs-Gesellschaft- Steuerberatungsgesellschaft, Koblenz haben sich hinsichtlich der formellen und materiellen Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens keine wesentlichen Beanstandungen ergeben, so daß der Jahresabschluß zum 31. 12. 1972 festgestellt und dem Bürgermeister Entlastung erteilt wird.
Der ausgewiesene Bilanzgewinn ln Höhe von 31.790,08 DM wird der Stadt Montabaur zugeführt.
Punkt 1/3, Vorlage Nr. 59
Prüfung der Jahresrechnung der ehemaligen Gemeinde Horressen für das RJ. 1972 - Entlastung des Bürgermeisters -
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat beschließt, dem Bürgermeister der ehemaligen Gemeinde Horressen für die Zelt vom 1. 1. bis 21. 4. 1972 sowie dem Bürgermeister der Stadt Montabaur für die Zelt vom 22. 4. bis 31. 12. 1972 gern. § 113 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 25. 9. 1964 ln Verbindung mit § 11 des Landesgesetzes zur
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