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I. Öffentliche Sitzung
Zu Beginn der Sitzung beglückwünscht Bürgermeister Mangels das Ratsmitglied Mitte anläßlich der Verleihung der silbernen Freiherr-vom-Stein-Plakette im Namen des Stadtrates und spricht seine Anerkennung für die in der Stadt Montabaur geleisteten Dienste aus. Er überreicht ihm unter dem Beifall des Rates ein Präsent.
Bürgermeister Mangels informiert den Stadtrat über den Austritt des Ratsmitgliedes Schweizer aus der FDP.
Punkt 1/1, Vorlage Nr. 56
Beratung und Beschlußfassung über den Nachtragshaushaltsplan und die Nachtragshaushaltssatzung für das RJ. 1974
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
I. Aufgrund des § 11 des Landesgesetzes zur Einführung der Gemeindeordnung,
Landkreisordnung und Bezirksordnung vom 14. 12. 1973 (GVB1. S. 417) in Verbindung mit den §§ 24, 96 ff. des Selbstverwaltungsgesetzes für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 25. 9. 1964 (GVB1. S. 145) beschließt der Stadtrat folgende Nachtragshaushaltssatzung für das Rechnungsjahr 1974:
§ 1
Mit_dem_Nachtragsplan_werden
und damit der Gesamtbetrag des
Haushaltes einschl.
des Nachtrages
erhöht um
gegenüber bisher
auf nunmehr
DM
DM
festgesetzt/DM
im ordentlichen Haushalt
die Einnahmen
75.855,--
9.597.656,--
9.673.511,--
die Ausgaben
75.855,--
9.597.656,--
9.673.511,--
im außerordentlichen Haushalt
die Einnahmen
446.595,--
4.738.407,--
5.185.002,--
die Ausgaben
446.595,--
4.738.407,--
5.185.002,--
§ 2
Die Steuersätze (Hebesätze) für das Rechnungsjahr 1974 werden nicht geändert.

