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Vorlage Nr. 51b
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Unter Hinweis auf die Bestimmungen des Bundesbaugesetzes vom 23. 6. 1960 (BGBl. I S 341) und §§ 6 und 7 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) in der Stadt Montabaur vom 16. 8. 1974 stellt der Stadtrat die Fertigstellung der nachstehend aufgeführten Teil-Erschließungsanlagen fest und beschließt, den Aufwand der Herstellung dieser Teil-Einrichtung als Teil-Erschließungsbeiträge zu erheben - Kostenspaltung -.
Bezeichnung
verlaufend von bis
hergestellte Teil-Einrichtung
Oderstraße Parz. 377/1
Albertstraße bis Grenzweg
Fahrbahn
ElbestraßeParz. 348
Albertstraße bis Neißestraße
Fahrbahn
W arthestraße
Parz. 317/1
Albertstraße bis Grenzweg
Fahrbahn
Neißestraße, Teil 1
Parz. 371
Oderstraße bis Warthestraße
Fahrbahn
Neißestraße, Teil 11
Parz. 310/1
Warthestraße bis Mosel- straße
Fahrbahn
von
197g
VII
Als Zeitpunkt der Fertigstellung der o. a. Erschließungsanlagen wird der 15. 10. 1974 festgesetzt.
Gleichzeitig werden gern. § 36 Abs. 1 u. 2 des Lmdesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz - LStrG - vom 15. 2. 1963 (GVB1. S. 57) die genannten Verkehrsflächen als Gemeindestraßen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3a LStrG) dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Als Zeitpunkt der Widmung gilt der 15. 10. 1974.
Punkt 1/6, Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen
a) Ratsmitglied Dr. Hütte berichtet über den Verlauf des Besuchs der Stadtratsdelegation in der englischen Stadt Brackley. Die Delegation sei in Brackley herzlich empfangen worden. Man habe erfahren, daß z. Z. bereits schon intensive Verbindungen zwischen Bürgern der Stadt Brackley und Montabaur bestehen. Die Vertreter des Stadtrates und cHe Bürger von Brackley wünschen dringend, daß alsbald ein Partnerschaftsverhältnis zwischen beiden Städten begründet wird.
In der Zeit vom 15. bis 18. 11. 1974 wird der Gegenbesuch einer Delegation des Stadtrates von Brackley erwartet. Die Aussprache über den Bericht des Ratsmitgliedes Dr. Hütte hat zum Ergebnis, daß nach dem Besuch der englischen Delegation der Stadtrat endgültig darüber entscheiden wird, ob und zu welchem Zeitpunkt eine offizielle Verbrüderung mit der englischen Stadt erfolgen soll.
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