Akte 
Sitzung 26. September 1974
Entstehung
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Soweit wir die Verhältnisse in den vergangenen zwei Jahren übersehen und beobachtet haben, haften wir es für angebracht von der köglichkeit zur Bildung von Ortsbezirken Gebrauch zu machen.

Der Ortsvorsteher ist ährerbe amter und hat eine Stellung ähnlich wie ein ehrenamtlicher Ortsbürgermeister (siehe 5 75 GdeOrdn.). Seine Aufgaben ergeben sich aus § 75 Abs. 2 GleOrdn.

Wir sind der Meinung, dass der Ortsvorsteher, g.F. mit dem Ortsbeirat, soweit ein solcher gebildet wird, die 3elange des Orusbezirks wanrnehmen kann und zwar auch im wohlverstandenen Interesse der Gesamtgemeinde.

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und imstande den Bürgermeister und den Stadtrat bei de Erfüllung ihrer Aufgaben durch seine besondere Ortskun zu- unterstützen.

Deshalb beantragen wir auf die Tagesordnung der nächsten Stadtratssitzung zu setzen:

"Bildung von Ortsbezirken mit Ortsbeiräten und Ortsvorstehern für die Stadtteile, gemäss §§ 7h. ff der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz."

Die Begründung ergibt sich aus diesem Schreiben, weitere Begründung, g.F. mündlich in der Ratssitzung, bleibt Vorbehalten.

mit freundlichem Gruss!

Im Namen der SPD-Btadtratsfraktion Der Vorsitzende:

(Emil 7/itte)