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d) Beratung über den Verkauf eines Grundstückes auf der Vorbehaltsfläche, ohne'Vorlage
Aus der Mitte des Stadtrates wird angeregt, das dem Grundstück Fohr vorgelagerte städt. Grundstück in der Siegstraße an Herrn Fohr zu verkaufen mit der Auflage, daß dieses Grundstück nicht bebaut werden darf.
Nach eingehender Aussprache über diesen Punkt wird der Antrag auf Veräußerung des fraglichen Grundstückes mit folgendem Abstimmungsergebnis abgelehnt:
3 Stimmen dafür, 7 Stimmenthaltungen, 10 Gegen-Stimmen.
e) Ankauf eines bebauten Grundstückes im Altstadtsanierungsbereich, ohne Vorlage
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß: Der Stadtrat stimmt dem Ankauf des bebauten Grundstückes des Herrn Josef Müller, Hospitalstraße 5, in einer Größe von 197 qm durch den Sanierungsträger zu einem Preis von 56.335, — DM zu. --
f) Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß: Der Stadtrat stimnt dem Ankauf des bebauten Grundstücks "Anwesen Kunoth", Parz. 47/3227 durch den Sanierungsträger zum Preise von 180.000,-- DM zu.
Punkt 11/3 , ohne Vorlage
Auftragsvergaben
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat vergibt den Planungsauftrag zur Erstellung eines Verkehrsgutachtens an das Verkehrs- und Industrieplanungs-Büro Prof. Leibbrandt zu einem Preise von 54.438,— DM zuzüglich Mehrwertsteuer.
Das Planungsbüro ist zu ersuchen, den Auftrag unverzüglich zu beginnen. Als Zahlungsmodalitäten sind zu vereinbaren, daß wegen fehlender Haushaltsmittel die erste Zahlung zu Beginn des Rechnungsjahres 1975 zu erbringen ist. Sofern eine Annahme dieser Vorstellung nicht erfolgt, ist dem Auftragnehmer anzubieten, die 25 % des Honorars mit 2 % über dem Diskontsatz bis zum Zahlungserfolg zu verzinsen.
Punkt 11/4, ohne Vorlage
Beratung über Erweiterungen des Verwaltungsgebäudes
Nach eingehender Beratung faßt der Stadtrat einstimmig folgenden Beschluß:
Die Erweiterung des Verwaltungsgebäudes wird für notwendig gehalten. Die Stadt Montabaur ist weiterhin bereit, das städt. Rathaus zu einem angemessenen Entgelt an die Verbandsgemeinde als Mietobjekt zur Verfügung zu stellen. Ein Verkauf dieses Gebäudes ist nicht in Erwägung gezogen. Notwendige Erweiterungen des Verwaltungsgebäudes sind durch die Verbandsgemeinde vorzunehmen. Die hierfür erforderlichen Grundstücke werden von der Stadt Montabaur auf dem Konrad-Adenauer-Platz im Rahmen der Verkaufsbedingungen des Sanierungsverfahrens zur Verfügung gestellt.
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