Akte 
Sitzung 19. Juni 1974
Entstehung
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Punkt 11/6, Vorlage Nr. 26

Ankauf von Grundstücken im Baugebiet "Alter Galgen"

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat genehmigt den Ankauf folgender Grundstücke im Bau­gebiet "Alter Galgen" von den Eheleuten Werner Bender

1. Flurst. Nr. 5138 in der Flur 33 = 6.531 qm

2. Flurst. Nr. 5149 in der Flur 33 = 1.972 qm

3. Flurst. Nr. 5150 in der Flur 33 = 1.261 qm.

Der Kaufpreis beträgt 4,25 DM/qm, das sind für 9.764 qm = 41.497, DM. Er ist fällig und zahlbar sobald dem beurkundenden Notar alle Unterlagen zur lastenfreien Umschreibung des Kaufgrundbesitzes im Grundbuch vorliegen.

Punkt 11/7, ohne Vorlage

Beratung und Beschlußfassung über die kostenfreie Benutzung der städt. Turnhalle durch Vereine pp. hier: Freistellung von den Hausmeisterkosten für Übungsstunden

In der eingehenden Beratung über diesen Tagesordnungspunkt vertritt die SPD-Fraktion die Ansicht, daß dem Antrag des TuS stattzugeben ist. Seitens der CDU-Fraktion wird vorgeschlagen, den Antrag in dieser Sitzung noch nicht endgültig zu entscheiden^ sondern abzu­warten,bis das neue Sportstättenförderungsgesetz vorliegt. Der Stadt­rat faßt sodann bei 4 Gegenstimmen folgenden Beschluß:

Die endgültige Entscheidung über den Antrag des TuS Montabaur wird zunächst zurückgestellt. Es soll abgewartet werden, bis das in der parlamentarischen Beratung befindliche Sportstättenförderungsgesetz vorliegt und abzusehen ist, wie sich die übrigen Gemeinden und Städte in dieser Hinsicht verhalten.

Punkt 11/8, ohne Vorlage

Beratung und Beschlußfassung über den Antrag der Versehrtensportgruppe auf Beibehaltung der bisherigen Benutzungszeiten im Hallenbad (donnerstags von 20.oo Uhr bis 21.3o Uhr)

Die Verwaltung gibt einen Überblick über die bisherigen Verhandlungen mit der Versehrtensportgruppe. Nach ausführlicher Beratung faßt der Stadtrat bei 2 Gegenstimmen und 2 Stimmenthaltungen folgenden Be­schluß :

Der Stadtrat beschließt, mit Wirkung vom 1.1.1975 den Übungsabend der Versehrtensportgruppe von Donnerstag auf Montag zu verlegen.

Der Versehrtensportgruppe wird anheimgestellt, die erforderlichen Voraussetzungen für die Verlegung der Übungszeit bis zu diesem Zeit­punkt zu schaffen.

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